Startschuss für Infokampagne an Bremer Bauunternehmer
01.03.2023Bremen hat zu Beginn dieses Jahres digitale Baugenehmigungen eingeführt. Begonnen hat der Prozess mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Ebenfalls implementiert werden Baubeginnanzeigen, Abbruchanzeige, Bauvorhabenvorankündigung, Bauvoranfragen sowie Genehmigungsfreistellungsverfahren und das klassische Vollverfahren für eine Baugenehmigung. Die beiden zuletzt genannten Verfahren werden im zweiten Quartal dieses Jahres an den Start gehen.
Für die Implementierung des digitalen Antragsverfahrens hatte der Senat im Mai 2022 insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bewilligt. Das setzt sich zusammen aus Investitions- und Betriebskosten. Die jährlichen Betriebskosten in Höhe von etwa 300.000 Euro werden auch in den Jahren danach weiter anfallen. Aktuell werden in Pilotverfahren erste Erfahrungen gesammelt. Eine Infokampagne an die Bremer Bauunternehmen ist jetzt erfolgt.
Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, zeigte sich erfreut über den Fortschritt: "Zusammen mit neun anderen Bundesländern haben wir jetzt eine einheitliche Plattform, die wir gemeinsam weiter entwickeln können. Das spart zum einen Kosten und vereinfacht zum anderen die Antragsverfahren, umso schneller und transparenter die Baugenehmigungsverfahren durchführen zu können. Diese deutliche Verbesserung für die bremischen Bauunternehmen wird diese in Zeiten entlasten, in denen insbesondere die Erstellung von Wohnraum dringend benötigt wird, zugleich aber die Probleme durch Rohstoff- und Fachkräftemängel wachsen. Ich danke den Architektinnen und Architekten sehr, die uns während der Pilotphase begleitet haben und weiter begleiten."
Neben dem Bauantragsverfahren wird auch die Integration der Beteiligung öffentlicher Stellen wie Beiräte, Feuerwehr oder Natur- und Immissionsschutzbehörden in das digitale Verfahren vorbereitet. Zudem steht bereits jetzt ein dauerhafter Zugriff auf die Bauakten digital zur Verfügung. Um all dies rechtlich zu ermöglichen, ist eine Digitalisierungsnovelle zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Neufassung der Bremischen Landesbauordnung wurde am 11. Oktober 2022 durch die Bürgerschaft beschlossen. Einer Neufassung für die Bremische Bauvorlagenverordnung wurde am 1. September 2022 durch die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zugestimmt.
In der Perspektive können Antragstellerinnen und Antragsteller dann ihre gesammelten Antragsverfahren geregelt über ein bundeseinheitliches Nutzerkonto mit unterschiedlichen Rollen und Rechten von Nutzerinnen und Nutzern in der eigenen Firma steuern. Somit könnten auch innerhalb der Unternehmen bekannte oder neue Abläufe anders und effizienter gestaltet werden.
Das Bauressort ist dabei, verschiedene Schulungen und Informationsangebote zu entwickeln, die den Antragstellerinnen und Antragstellern regelmäßig angeboten werden können. Und in Zukunft soll eine Baugenehmigung dann auch mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur direkt digital erteilt werden können.
Insgesamt belaufen sich die Mittel, die für das Themenfeld Bauen & Wohnen vom Bund über alle Bundesländer ausgeschüttet werden für das Jahr 2022 auf etwa 45 Millionen Euro und für das Jahr 2023 auf rund 48 Millionen Euro.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de