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Schwangerschaftsabbrüche: Jede Maßnahme hilft

Neues Gesetz ebnet Weg für ein besseres Angebot | Kommentar der Landesfrauenbeauftragten

23.03.2023

Heute (23. März 2023) hat die Bürgerschaft das Gesetz zur Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen. Die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm kommentiert das neue Gesetz wie folgt:

"Das Angebot von Kliniken und Ärztinnen und Ärzten zu Schwangerschaftsabbrüchen entspricht im Land Bremen nicht der Nachfrage. Die wenigen vorhandenen Angebote sind so mitunter mit Wartezeiten verbunden. Für die betroffenen Frauen bedeutet das eine große Belastung, da Schwangerschaftsabbrüche nur innerhalb einer gesetzlichen Frist, nämlich bis zur 12. Schwangerschaftswoche, erlaubt sind. Auch bei der Methode des Abbruchs ist die Wahlfreiheit der Frauen in unserem Bundesland eingeschränkt. Medikamentöse Abbrüche werden beispielsweise seltener angeboten als in anderen Bundesländern. Das jetzt eingebrachte Gesetz setzt hier wichtige Impulse. So soll das Angebot medikamentöser Abbrüche unter anderem über Fortbildungen für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie über die Möglichkeit einer telemedizinischen Überwachung verbessert und erleichtert werden.

Für Schwangere in Bremerhaven ist die Situation besonders schwierig: Ihnen entstehen aufgrund des in der Seestadt fehlenden Angebots an Schwangerschaftsabbrüchen Fahrtaufwand und –kosten. Und damit zusätzliche Belastungen in einer häufig schon schwierigen Situation. Es ist daher ein ganz wichtiger Schritt, dass nach dem neuen Gesetz nun zukünftig in Bremerhaven ein eigenständiges und ausreichendes Angebot für Schwangerschaftsabbrüche sichergestellt werden muss.

Absolut notwendig ist auch, dass das Gesetz endlich die Weichen dafür stellt, dass bei finanzschwachen Frauen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich übernommen werden. Bisher war die Kostenübernahme nur dann möglich, wenn der Abbruch bei einer bestimmten Einrichtung in Bremen, der Pro Familia, erfolgte.

Außerdem erkennt das neue Gesetz an, dass es ein bedarfsgerechtes Angebot für Schwangerschaftsabbrüche im Land Bremen nicht zum Nulltarif geben kann. Bisher sind Abbrüche für Krankenhäuser und Ärztinnen und Ärzten eher ein Zuschussgeschäft. Vorhaltekosten für Krankenhausabteilungen oder den Betrieb von Einrichtungen trägt zukünftig das Land, wenn das Angebot nicht anders bereitgestellt werden kann.

Während an anderen Orten protestierende Abtreibungsgegnerinnen und –gegner Frauen vor Praxen oder Beratungsstellen belästigen, um ihnen den Abbruch moralisch zu erschweren, gibt es solche sogenannten Gehsteigbelästigungen zum Glück im Land Bremen bisher noch nicht. Dennoch ist es ein wichtiges Signal, dass das neue Gesetz Regelungen trifft, die Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und –gegnern in Sicht- und Rufweite der Einrichtungen einschränken.

All das sind wichtige Schritte, um das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen im Land Bremen zu verbessern. Ob sie die erforderliche Wirkung haben, wird sich zeigen. Gegebenenfalls muss die Politik bereit sein, nachzubessern und weitere gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen. Das Land könnte zum Beispiel die Krankenhäuser der öffentlichen Hand zu Schwangerschaftsabbrüchen stärker in die Pflicht nehmen. Denn aktuell bieten die meisten Kliniken im Land Bremen de facto keine Abbrüche für ungewollt Schwangere bis zur 12. Schwangerschaftswoche an."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, ZGF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de