Sie sind hier:
  • "Kindergrundsicherung darf nicht in Frage gestellt werden"

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

"Kindergrundsicherung darf nicht in Frage gestellt werden"

Senatorin Stahmann zum Koalitionsausschuss in Berlin

29.03.2023

Sozialsenatorin Anja Stahmann zeigt sich enttäuscht, dass die Berliner Regierungskoalition im Koalitionsausschuss keine Einigung über die Kindergrundsicherung erzielen konnte. "Kindergrundsicherung ist kein 'Nice To Have'“, sagte sie. "Aus Unwissenheit oder aus Scham nehmen viele Familien Leistungen nicht in Anspruch, die ihnen zustehen. Die Folgen tragen die Kinder in wirtschaftlich belasteten Familien ein Leben lang." Die Kindergrundsicherung solle sicherstellen, "dass keine Ansprüche verlorengehen", sagte Senatorin Stahmann weiter. "So wird Kindern Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und Ausgrenzung entgegengewirkt. Wenn wir soziale Nachteile ausgleichen und Lebenschancen von Kindern aus wirtschaftlich prekären Verhältnissen verbessern wollen, ist die Kindergrundsicherung unabdingbar."

Das Bundesland Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven hat mit 41,1 Prozent Armutsgefährdungsquote im Jahr 2021 die höchsten Armutsquoten unter Kindern in allen Bundesländern. Die Spannweite bei den übrigen Bundesländern reicht von 13,4 Prozent in Bayern bis 25,2 Prozent in Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de