Ende März hat der Senat die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes zur Gewährung von Hilfen für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende im Land Bremen beschlossen. In ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch (12. April 2023) hat die staatliche Kulturdeputation nun einer Vorlage zugestimmt, mit der sie vier Eckpunkte des Ausgleichsverfahrens für Energiemehrkosten zur Kenntnis nimmt und gleichzeitig die Verwendung von Globalmitteln ermöglicht.
Mit den vier Eckpunkten wollen Senat und Kulturdeputation sicherstellen, dass existenzbedrohende Beeinträchtigungen von Einrichtungen im öffentlichen Interesse abgewendet werden können. Zudem sollen die Zuschüsse zur finanziellen Entlastung bei Ausgabensteigerungen für Energie (Strom- und Heizkosten) dienen; das umfasst auch Mehrkosten für Öl, Pellets und Treibstoffe. Antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger beziehungsweise mit öffentlichen Mitteln finanzierte Kultureinrichtungen außerhalb der öffentlichen Kernverwaltung. Und nicht zuletzt müssen die Energiekostensteigerungen in einem ursächlichen Zusammenhang zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stehen.
Staatsrätin Carmen Emigholz nach der Befassung in der Deputation: "Kultureinrichtungen und Kulturschaffende stehen angesichts der aktuellen Lage weiter vor existenziellen Herausforderungen. Die hohen Energiekosten belasten die Budgets und können nicht einfach durch erhöhte Eintrittspreise aufgefangen werden. Aber kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser oder Clubs sind auch soziale Orte, die gerade in Krisenzeiten gebraucht werden. Deshalb wollen wir sie in dieser schwierigen Situation unterstützten. Die Umsetzung des Kulturfonds Energie des Bundes ist dabei unbedingt zu begrüßen, denn er kann den Kultureinrichtungen in Bremen und Bremerhaven entscheidend helfen."
Ebenfalls im März hat der Senat für das laufende Jahr 500 Millionen Euro als Globalmittel bereitgestellt, um der durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands verursachten Energiekostensteigerung zu begegnen. Teile dieser Mittel können nun für Kultureinrichtungen oder Kulturschaffende in Bremen und Bremerhaven verwendet werden, soweit nicht der Bund mit seinem Kulturfonds Energie eintritt und Härten abfedert.
Damit können nun die Ausgleichsmittel aus den bremischen Globalmitteln zur Bewältigung der Energiepreiskrise ergänzend zu den vom Bund im Rahmen des Kulturfonds Energie bereitgestellten Billigkeitsleistungen bewilligt werden, wobei die Bundesmittel vorrangig zu beantragen sind. Billigkeitsleistungen sind finanzielle Leistungen des Bundes oder des Landes, auf die kein (rechtlicher) Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von unbilligen Härten, Schäden oder Nachteilen gewährt werden können. Somit können Einrichtungen der Kultur sowie Kulturveranstaltende für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 von den teils stark gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges entlastet werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die Antragsmöglichkeiten des Bundes hingewiesen, die ab sofort unter folgendem Link genutzt werden können: Kulturfonds Energie (www.kulturfonds-energie.de).
Zu beachten sind dabei die auf der Homepage in den FAQ veröffentlichen Antragsfristen für die 1. Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) bis spätestens 30. Juni 2023.
Nach dem heutigen Beschluss der Kulturdeputation steht zur konkreten Umsetzung noch die Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses aus. Dessen nächste Sitzung ist für den 21. April 2023 terminiert.
Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de