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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren wird ausgeweitet

Senatorin Stahmann: Hilfe auch für Menschen ohne Anspruch auf Sozialleistungen

13.04.2023

Der Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren soll ausgeweitet werden und auch Menschen im Lande Bremen zur Verfügung stehen, die keine Sozialleistungen beziehen. Das hat die Deputation für Soziales, Jugend und Integration heute (Donnerstag, 13. April 2023) beschlossen. Der Fonds greift, wenn eine Strom-, Gas- oder Wasser-Sperre angekündigt oder bereits umgesetzt ist. Bisher konnte der Fonds nur von Personen in Anspruch genommen werden, die Leistungen beim Amt für Soziale Dienst oder im Jobcenter beziehen (Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen) und die Behörde die Zahlungen auf gesetzlicher Grundlage ablehnen muss.

Die Neuregelung ist an Einkommens- und Barvermögensgrenzen gebunden. So gilt für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern – bei einer angenommenen Warmmiete von 1.000 Euro – beispielsweise eine Einkommensgrenze von 3.057 Euro, das Barvermögen darf in dieser Beispielsfamilie mit vier Personen 21.000 Euro nicht übersteigen.

Die Ausweitung des Fonds wird flankiert durch eine Kompetenzstelle, die zu gesetzlichen Leistungsansprüchen beraten soll, wie etwa Wohngeld oder einmalige Leistungen der Sozialbehörden. Die Stelle soll bei der Verbraucherzentrale angesiedelt werden und auch die Zahlungen aus dem Härtefallfonds leisten sowie darüber hinaus Energieberatungen einleiten.

"Haushalte, die keine Transferleistungen beziehen, können direkt auf die Kompetenzstelle zugehen und Unterstützung beantragen", erläuterte Sozialsenatorin Anja Stahmann die Neuregelungen. "Es ist nicht erforderlich, zunächst einen Antrag beim Amt für Soziale Dienste oder beim Jobcenter zu stellen – auch dann nicht, wenn dort eigentlich ein Rechtsanspruch auf einmalige Leistungen besteht." In Hamburg und Berlin hätten sich vergleichbare Regelungen bewährt.

"Eine gesicherte Versorgung mit Haushaltsenergie und Wasser zählt zu den elementaren
Grundbedürfnissen des Menschen", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. "Mit den steigenden Energiepreisen geraten auch Haushalte unter Druck, die bislang keine Transferleistungen beziehen. Der Fonds steht jetzt als unbürokratische Helfer in der Not zur Verfügung."

Auch für Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes (früher: "Hartz IV") bringen die Neuregelungen Erleichterung. So sollen angesichts der dauerhaft hohen Energiepreise die Energieschulden nicht mehr nur als Darlehen übernommen werden, wie bisher im Regelfall gesetzlich vorgesehen, sondern bis Ende des Jahrs 2024 in Form einer nicht rückzahlbaren Beihilfe. Lehnt das Jobcenter einen entsprechenden Antrag ab, soll der Härtefallfonds greifen.

Der Härtefallfonds soll auch in seiner neuen Form aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Für das laufende Jahr werden nach einer überschlägigen Rechnung Ausgaben in Höhe von bis zu 750.000 Euro erwartet – zuzüglich der Personalkosten von rund 84.000 Euro als Zuschuss an den Träger der Kompetenzstelle. Sofern die Senatorin für Soziales, Jugend und Integration die Mittel nicht aus dem eigenen Haushalt 2023 zur Verfügung stellen kann, sollen die Ausgaben aus den Globalmitteln zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs sowie der Energiekrise finanziert werden. Für das Jahr 2024 sollen die Ausgaben in den regulären Haushalt der Sozialsenatorin übernommen werden.

Im laufenden Jahr sind für den Härtefallfonds in seiner bisherigen Form 60.000 Euro im Haushalt der Sozialsenatorin vorgesehen, davon sind bis Ende März rund 6.200 Euro ausgezahlt worden.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de