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Wahlen am 14. Mai 2023 im Land Bremen: Nur wer wählt, kann mitentscheiden!

11.05.2023

Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors ruft alle Wahlberechtigten im Land Bremen auf, am Sonntag wählen zu gehen und über die Zusammensetzung der Bürgerschaft und der Kommunalparlamente mitzuentscheiden.

Rund 462 000 Wahlberechtigte in Bremen und Bremerhaven sind aufgerufen, ein neues Landesparlament zu wählen. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Land Bremen hat.

In der Stadt Bremen sind zusätzlich rund 25 000 Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sogenannte "Unionsbürgerinnen" und "Unionsbürger", zur Bürgerschaftswahl wahlberechtigt. Ihre Stimme wird allerdings nur für die Zusammensetzung der Stadtbürgerschaft gezählt.

Außerdem finden am selben Tag Kommunalwahlen statt: In Bremen werden die Mitglieder der 22 Orts- und Stadtteilbeiräte und in der Stadt Bremerhaven die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Zu den Kommunalwahlen sind in Bremen und Bremerhaven rund 495 000 Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt.

Für die Wahl der Bürgerschaft erhalten die deutschen Wählerinnen und Wähler ein weißes Stimmzettelheft, die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Wahlbereich Bremen ein grünes Stimmzettelheft. Für die Beirätewahl in Bremen und für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven gibt es für alle Wahlberechtigten ein gelbes Stimmzettelheft. Die Wählerinnen und Wähler können sowohl bei der Bürgerschaftswahl als auch bei der Kommunalwahl jeweils bis zu fünf Stimmen abgeben. Diese können beliebig auf Parteien, Wählervereinigungen und/oder auf Personen verteilt werden. Zudem können bei der Wahl der Beiräte auch Einzelbewerber gewählt werden.

Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Evelyn Irrsack, Geschäftsstelle der Wahlleiter, Tel.: (0421) 361-8692, E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de