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Senatskanzlei

Bundesrat fordert auf norddeutsche Initiative Verbesserungen am Gebäudeenergiegesetz

12.05.2023

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (12. Mai 2023) Änderungsaufträge am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an die Bundesregierung gegeben. Anlass war ein von Bürgermeister Andreas Bovenschulte initiierter gemeinsamer Antrag der fünf norddeutschen Länder. Unter anderem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die geplante Altersbegrenzung zu ändern, ab der Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer ihre Heizung umrüsten müssen.

Bürgermeister Bovenschulte: “Wir dürfen die Menschen bei der Energiewende nicht überfordern. Deshalb bin ich froh, dass der Antrag der Nordländer in wesentlichen Punkten auch im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat. Es wäre ein gutes Signal, wenn die Bundesregierung die Vorschläge aus dem Bundesrat aufgreift. Insbesondere die Altersgrenze von 80 Jahren orientiert sich wenig an den Lebenswirklichkeiten der Menschen und sollte überdacht werden.“

Konkret geht es dabei darum, dass im derzeitigen Entwurf pauschal Personen über 80 Jahre von der Pflicht zur Umrüstung der Heizung ausgenommen werden. Hier wünschen sich die Länder eine Überarbeitung. Eine Altersschwelle müsse einem sachlichen Kriterium – beispielsweise dem Eintritt in die Rente – folgen.

Mit der Annahme des Nordländer-Antrages hat sich der Bundesrat zudem dafür ausgesprochen, dass Heizungs-Quartierslösungen sowie Nah- und Fernwärmenetze angemessen im Gesetz berücksichtigt werden. Mitunter können einzelne Gebäude nur unter extrem hohem Aufwand auf eine neue Wärmeversorgung umgestellt werden. In diesen Fällen sei es sachgerechter, jeweils eine Lösung für das gesamte Quartier zu berücksichtigen.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de