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Der Senator für Finanzen

Neue Familienleistungen aus Bremen auf dem digitalen "Marktplatz für EfA-Leistungen"

28.07.2023

Ehe, Unterhalt und Co.: Bremen digitalisiert Leistungen, die den Alltag von Familien und Behörden in ganz Deutschland vereinfachen. Jetzt finden Länder zur Mitnutzung sieben neue Bremer Onlinedienste auf dem digitalen Marktplatz für die "Einer-für-Alle-Leistungen", kurz: EfA-Leistungen.

Auf dem "Marktplatz für EfA-Leistungen" von der govdigital eG können Länder und Kommunen viele digitale Verwaltungsleistungen, die andere Bundesländer nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt haben, zur Mitnutzung finden. Unterhaltsvorschuss Online (UVO) war der erste Onlinedienst, der dort aus Bremen verfügbar war. Jetzt hat Bremen sieben weitere Familienleistungen auf dem digitalen Marktplatz zur Verfügung gestellt:

  • Adoption Digital
  • Pflegekinderwesen Digital
  • Beistandschaft Online
  • Kinderwunsch Online
  • Hilfen zur Erziehung Online
  • Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Finanzsenator Björn Fecker freut sich: "Familienleistungen betreffen sehr viele Bürgerinnen und Bürger, dazu gehört auch die vulnerable Gruppe von Jugendlichen und Kindern. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Onlinedienste aus Bremen deutschlandweit bereitstehen und von allen genutzt werden können."

Einfache Anträge für Familienleistungen

Die Vorteile der Onlinedienste sind vielfältig: Paare, Eltern, Alleinerziehende und Kinder profitieren von der Digitalisierung und können dadurch schneller und einfacher Leistungen beantragen und erhalten. Zum Beispiel können Alleinerziehende eine Beistandschaft für ihr Kind von zu Hause aus beantragen. Familien, die sich in herausfordernden Situationen befinden, können mit "Hilfen zur Erziehung Online" schnell mit dem Jugendamt in Kontakt treten und Unterstützung erhalten. Nicht verheiratete Eltern können die gemeinsame Sorge für Ihr Kind sowie Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung beantragen. Und mit dem Dienst "Digitale Geburtsanzeige für Einrichtungen" können Geburtseinrichtungen Daten des Kindes digital an Standesämter übermitteln.

Doch auch für zuständige Behörden liegen die Vorteile auf der Hand: Die digitalisierten Dienste reduzieren die Termine vor Ort, sodass Antragstellende nur noch zu Beratungsgesprächen oder Beurkundungen in das zuständige Amt müssen. Daten kommen direkt digital an, sodass unnötiges Einscannen entfällt.

Die Vorteile der Onlinedienste im Überblick:

  • Umfangreiche Online-Informationsangebote
  • Vorab-Checks durch Überprüfung von Voraussetzungen
  • Schneller digitaler Kontakt zu den Ämtern
  • Digitale Bearbeitung von Anträgen
  • Schnelle Bearbeitungszeiten
  • Weniger Wege zum Amt
  • Weniger Zettelwirtschaft

Weitere Informationen:
Der Marktplatz für EfA-Leistungen ist unter mp.govdigital.de/ abrufbar. Weitere Informationen zu den Familienleistungen im Bremer Portal für Mitnutzung gibt es unter www.mitnutzungsportal.bremen.de

Ansprechpartner für die Medien:
Annika Plönnigs, Vertreterin der Pressestelle beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-30847, E-Mail: annika.ploennigs@finanzen.bremen.de