Afghanische Geflüchtete im Land Bremen können unter bestimmten Voraussetzungen künftig enge Angehörige nach Bremen beziehungsweise Bremerhaven nachholen. Dies regelt ein Erlass für ein Landesaufnahmeprogramm, der am 1. August 2023 in Kraft tritt. Die Begünstigten müssen dazu ein Visum-Verfahren an einer Deutschen Botschaft in einem der Anrainerstaaten von Afghanistan durchlaufen. Dazu benötigen sie eine Vorabzustimmung des Migrationsamtes Bremen bzw. des Bürger- und Ordnungsamtes Bremerhaven, Abteilung für Migration und Einbürgerung.
Der Beginn des Landesaufnahmeprogramms hatte sich verzögert, da der Bund die Visa-Vergabe in den deutschen Botschaften der afghanischen Anrainerstaaten im Frühjahr aufgrund von Hinweisen auf mögliche Missbrauchsversuche im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren mehrere Wochen lang gestoppt hatte. Seit Kurzem werden wieder Visa vergeben.
Der Erlass der Bremer Innenbehörde regelt den Kreis der Begünstigten sowie die konkreten finanziellen Belastungen der Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen des Landesaufnahmeprogrammes abgegeben werden müssen. Angesichts der nach der Machtübernahme der Taliban entstandenen humanitären Katastrophe hatte der Bremer Senat entschieden, Aufenthaltserlaubnisse Menschen zu erteilen, die enge, verwandtschaftliche Beziehungen zu in Bremen lebenden Flüchtlingen aus Afghanistan haben, beziehungsweise zu Afghanen, die bereits eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die in Bremen lebenden Angehörigen oder Dritte, die bereit sind, sie zu unterstützen, müssen in der Lage sein, den Lebensunterhalt der Betroffenen bis zu fünf Jahre lang sicher zu stellen. Kosten, die durch Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Geburt oder Pflegebedürftigkeit entstehen, sind von der Verpflichtungserklärung ausgenommen. Die Verpflichtungserklärung kann gesamtschuldnerisch von bis zu vier Personen abgegeben werden.
Die Details zu dem Kreis der vom Landesaufnahmeprogramm Begünstigten finden sich auf der Homepage des Migrationsamtes Bremen bzw. auf der Homepage des Bürger- und Ordnungsamtes Bremerhaven. Anträge können ab August formlos per E-Mail unter folgenden Funktionspostfächern gestellt werden:
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de