Innen- und Sportsenator Mäurer: "Entscheidung gibt der Bremer Strategie gegen Glücksspielsucht Auftrieb"
21.08.2023Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass die zum 1. Juli 2023 erfolgte Verschärfung des Mindestabstandsgebots von 250 Metern auf 500 Metern (zu Schulen) keinen substantiellen Zweifeln hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begegnet. Die Entscheidung bestätigt damit die 2022 von der Bremischen Bürgerschaft verschärften Abstandsregelungen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl von Spielstätten (Spielhallen und Wettvermittlungsstellen) führt.
Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer sieht sich in der Strategie bestätigt, durch eine Reduzierung des Angebots an Glücksspiel den Suchtgefahren wirksam entgegenzutreten und gerade in benachteiligten Stadtteilen, in denen sich bisher besonders viele Spielstätten angesiedelt haben, die Präsenz von Glücksspiel im öffentlichen Raum zurückzudrängen: "Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Zwischenerfolg und bin überzeugt, dass hierdurch unserer Gesamtstrategie beim Vorgehen gegen Glücksspielsucht weiter Auftrieb verliehen wird."
Die Aussagen des Gerichts zu schädlichen Normalisierungseffekten gerade für Minderjährige durch vielfach sichtbares Glücksspiel im Stadtbild lassen sich zudem ohne Weiteres übertragen auf die schädliche Wirkung von Werbung. "Denn insbesondere Kinder und Jugendliche sind empfänglich für Werbebotschaften und die Zugkraft der Idole aus dem Profisport," so Mäurer. Angesichts der Omnipräsenz der Werbung rund um Sportereignisse besteht die Gefahr, dass insbesondere Minderjährige und Heranwachsende Wetten als eine übliche Freizeitbeschäftigung betrachten; deren Gefahren werden dabei nicht ansatzweise zutreffend erfasst. Mäurer: "Umfragen zufolge befürwortet auch die Mehrheit der Bevölkerung eine weitergehende Regulierung, wie von Bremen bereits seit langem vorgeschlagen".
Seit dem 1. Juli 2023 gelten im Land Bremen verschärfte Regeln für die Abstände sowohl zwischen Spielhallen als auch zwischen Wettvermittlungsstellen. Von ursprünglich 250 Metern wurde der Mindestabstand auf 500 Meter erhöht. Der gleiche Mindestabstand gilt erstmals auch zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Auch gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen. Das Mindestalter zum Betreten der Betriebe wurde bereits letztes Jahr von 18 auf 21 Jahre angehoben. Dies gilt auch für die Bremer Spielbank.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de