Kriminalpolizeiliche Zuständigkeit für Pirateriebekämpfung wird neu geregelt
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich in Frankfurt auf Initiative Bremens für eine Veränderung der Zuständigkeit in Sachen Pirateriebekämpfung ausgesprochen. Die polizeiliche Strafverfolgung in Fällen des Angriffes auf den Seeverkehr sowie anderer Angriffe auf Schiffe außerhalb deutscher Hoheitsgewässer (Piraterie) sowie damit im Zusammenhang begangener Straftaten, soweit diese deutschem Strafrecht unterliegen, sollen nach dem Beschluss auf eine Bundesbehörde übertragen werden. Bisher ist für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben in diesem Bereich die örtliche Polizei zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Heimathafen des Schiffes, dem Sitz des Betreiberunternehmens oder der Reederei, dem Wohnort eines Besatzungsmitgliedes oder dem Wohnort eines erpressten Unternehmens. So mussten in dem jüngsten Fall der Entführung eines Schiffes der Beluga-Reederei Bremer Kriminalbeamte zu Ermittlungen nach Somalia reisen.
„Die Polizeien der Länder verfügen weder über eine Infrastruktur für derartige Ermittlungen noch über notwendigen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit“, erläuterte Innensenator Ulrich Mäurer die Bremer Initiative. Deshalb müssten diese Aufgaben sinnvoller Weise bei der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt angesiedelt werden, da diese über umfangreiche Erfahrungen in der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit verfügen, so der Senator.
Der Bundesinnenminister hat auf der Innenministerkonferenz zugesagt, eine entsprechende Gesetzesinitiative vorzubereiten.