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Der Senator für Inneres und Sport

Digitale Fahrzeugzulassung - Bürgeramt Bremen erweitert Online-Angebote

31.08.2023

Innensenator Mäurer: "Die digitale Fahrzeugzulassung ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung"

Das Bürgeramt baut die Online-Angebote für Bremerinnen und Bremer weiter aus. Neben der digitalen Beantragung von Führungszeugnissen sind ab 1. September 2023 auch Fahrzeugzulassungen bequem online möglich. Innensenator Ulrich Mäurer betont: "Vorausgesetzt, das Kennzeichen ist schon angebracht, ist es nun möglich, direkt nach der Zulassung des Fahrzeugs am eigenen Computer loszufahren, ohne einen Termin in der Zulassungsstelle vereinbaren zu müssen. Mit diesem neuen Online-Service gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt Richtung Modernisierung der öffentlichen Verwaltung."

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfZ) ist nun ort- und zeitunabhängig jederzeit selbst möglich. Es müssen keine Wartezeiten für Termine in der Kfz-Zulassungsstelle eingeplant werden. Auch der persönliche Besuch vor Ort entfällt komplett. Mäurer: "Diese Umstellung entlastet gleichzeitig die Beschäftigten im Bürgeramt und schafft zusätzliche Kapazitäten für jene Bereiche, die den persönlichen Termin erfordern, wie etwa Reisedokumente."

Zusätzlich sind die Gebühren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren deutlich günstiger: Die Online-Ummeldung eines Fahrzeugs ist ab 16,04 Euro möglich, während die Abwicklung im analogen Verfahren bei 29,40 Euro beginnt.

Die Neuerungen betreffen Erstzulassungen, Wiederzulassungen, Halterwechseln und Wohnortänderungen. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der Kfz-Zulassungsstelle. Dort müssen sich Bürgerinnen und Bürger eindeutig identifizieren. Dies ist mit einem Personalausweis, einem Aufenthaltstitel oder einer sogenannten eID-Karte für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger möglich, die über eine AusweisApp2 aktiviert ist.

Die Zahlung der jeweiligen Gebühren ist sowohl per Kreditkarte als auch per Giropay möglich. Eine elektronische Bescheinigung wird dann über die vorläufige Zulassung erstellt und muss sichtbar im Fahrzeug platziert werden.

Welche Voraussetzungen für die Online-Zulassung nötig sind sowie ausführliche Anleitungen zum neuen digitalen Verfahren sind auf der Homepage des Bürgeramtes Bremen (https://www.service.bremen.de/dienstleistungen/online-neuzulassung-eines-fahrzeugs-133357) verfügbar. Zudem sind umfassende Informationen rund um die Angebote der Kfz-Zulassungsstelle und des gesamten Bürgeramtes online zu finden unter: www.service.bremen.de

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de