Innensenator Ulrich Mäurer: "Der Gerichtsbeschluss ist deutlich und bestätigt unsere Verbotsverfügung von 2013 erneut"
28.09.2023Im Zusammenhang mit dem Verbot der Hells Angels MC Charter Bremen hat in dieser Woche das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde zurückgewiesen. Geklagt hatte ein ehemaliges Mitglied des nicht eingetragenen Vereins, den der Senator für Inneres und Sport bereits 2013 verboten hatte. Nach der Abweisung einer ersten Anfechtungsklage gegen die Verbotsverfügung hat der Kläger im Dezember 2020 erneut gegen diese Verbotsverfügung geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies die Klage im November 2022 als unzulässig ab. Der Grund dafür: Bereits zum Zeitpunkt der ersten Klage habe der Verein schon nicht mehr existiert, da er sich unmittelbar vor dem Verbot selbst aufgelöst hatte. Somit fehlte dem Kläger eine Klagebefugnis und auch die Klagefrist war abgelaufen. Zudem ließ das Gericht in seinem Urteil auch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Hiergegen erhob der Kläger wiederum beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Auch diese wurde vorgestern mit teils sehr deutlichem und nachdrücklichem Wortlaut zurückgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erklärt in seiner Begründung vom 25. September 2023 Folgendes: Aus dem Beschwerdevortrag des Klägers sei nicht ersichtlich, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, aufgrund dessen die Entscheidung der Vorinstanz angefochten werden könnte.
"Der Gerichtsbeschluss ist deutlich und bestätigt unsere Verbotsverfügung von 2013 erneut. Dennoch werden wir weiterhin aufmerksam bleiben", so Innensenator Ulrich Mäurer. Der Verein bleibe zwar verboten, aber die Menschen seien noch da. Ihr Verhalten zeigte äußerste Brutalität. "Wir werden in unserer Stadt kein derartig zur Schau getragenes Machtgehabe und kriminellen Machenschaften tolerieren", so Mäurer weiter.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de