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Der Senator für Inneres und Sport

Krieg in Nahost: Bremer Versammlungsbehörde verbietet Kundgebung am Samstag

Demonstration am Freitag darf unter erheblichen Auflagen stattfinden

19.10.2023

Das Bremer Ordnungsamt als Versammlungsbehörde hat in enger Abstimmung mit der Bremer Innenbehörde die für Samstag unter dem Titel "Free Palestine! Aufstehen für Gaza" angemeldete Kundgebung verboten. Eine für den morgigen Freitag (20. Oktober 2023) angemeldete Demo eines anderen Anmelders wurde dagegen unter erheblichen Auflagen bestätigt.

Der Anmelder für die Demonstration am Samstag (21. Oktober 2023) "Palästina spricht Bremen-Oldenburg" wurde über die Verbotsverfügung am heutigen Nachmittag informiert. Als Begründung verwies die Versammlungsbehörde auf Äußerungen in sogenannten Instagram-Storys und Posts des Anmelders in den vergangenen Tagen. In diesen Beiträgen wird Israel als Aggressor dargestellt, gegen den man sich auch mit den von der Hamas ausgeführten Terrorakten zur Wehr setzen dürfe. Zudem sei unmissverständlich zu erkennen, dass Israel das Existenzrecht abgesprochen werde. Es sei somit davon auszugehen, dass die Teilnehmenden Straftaten wie etwa Volksverhetzung oder die Billigung von Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen im Rahmen dieser Kundgebung in großen Ausmaß begehen könnten. Das Verbot erstreckt sich auch auf Ersatzversammlungen.

Anders bewertete die Versammlungsbehörde nach der aktuellen Beurteilung die für den morgigen Freitag angemeldete stationäre Kundgebung auf dem Platz der Deutschen Einheit vor dem Überseemuseum. Sie steht unter dem Motto: "Solidarität mit den Opfern Palästinas". Der private Anmelder rechnet mit mindestens 1.000 Teilnehmenden.

Die Versammlungsbehörde hat die Kundgebung mit erheblichen Auflagen bestätigt. Kennzeichen, Symbole oder Fahnen von Terrororganisationen dürfen nicht gezeigt werden. Dies gilt insbesondere für Kennzeichen, Symbole oder Fahnen der Organisationen Hamas, Hisbollah, Volksfront zur Befreiung Palästinas, Palästinensischer Islamischer Jihad. Ebenso verboten sind unter anderem Inhalte, die gegen die Bevölkerung Israels oder Menschen jüdischen Glaubens zum Hass aufstacheln oder in denen sie böswillig verächtlich oder verleumdet werden. Wer gegen die Vorgaben verstößt, begeht eine Straftat.

Innensenator Ulrich Mäurer dazu: "Auch in einer Konfliktsituation wie dieser muss es möglich sein, unter Beachtung der Gesetze für sein Anliegen zu demonstrieren. Wenn dies nicht, wie vom Anmelder vorab bei den Kooperationsgesprächen zugesagt, friedlich ablaufen sollte, werden wir daraus unsere Konsequenzen ziehen."

ACHTUNG REDAKTIONEN: Die Polizei Bremen wird am Freitag den Medienschaffenden vorsorglich einen Schutzraum, einen "safe space" am Einsatzort, einrichten, von dem aus sie auf Wunsch berichten können. Interessierte Medienvertreterinnen und –vertreter können sich hierfür bei der Polizei Bremen telefonisch unter (0421) 362-12114 anmelden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de