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Senatskanzlei

Bürgermeister Böhrnsen spricht sich für neues Rundfunkgebühren-System aus

15.08.2011

Die Umstellung des Rundfunkgebührensystems von der gerätebezogenen Gebühr auf einen Beitrag, der von jedem Haushalt zu bezahlen ist, hat deutliche Vorteile – deshalb hat Bremen in der Ministerpräsidentenkonferenz für dieses System gestimmt hat. Das machte heute (15.08.2011) Bürgermeister Jens Böhrnsen deutlich, nachdem Kritik am neuen System laut geworden war. „Es ist spätestens seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr rechtlich eindeutig, dass Rundfunk, Fernsehen, internetfähige PC und neuere Mobilfunktelefone gleich behandelt werden müssen. Deshalb ist bei der Verbreitung dieser Geräte die Anknüpfung an die Haushalte der richtige Weg“, betonte Böhrnsen. Das Gebührenaufkommen könne dadurch auch gesichert werden, denn künftig würden alle dazu beitragen.

Vorwürfe, die neue Regel verstoße gegen Datenschutz, wies Böhrnsen zurück. „Im Gegenteil: die oftmals beschworene Schnüffelei der GEZ wird dramatisch reduziert. Ein Haushalt zahlt einen Beitrag, ganz gleich, ob es sich um eine Wohngemeinschaft handelt und unabhängig von der Anzahl der Geräte. Klar ist, dass jede Wohnung betragspflichtig ist. Eine Kontrolle, welche Wohnung wofür genutzt wird, entfällt. Für die GEZ ist an der Wohnungstür Schluss, was dahinter geschieht, geht sie künftig nichts mehr an“.

Am bestehenden Gebührensystem werde oft Kritik geübt, so Böhrnsen weiter. Selbst Gerichte hätten schon Zweifel geäußert, dass es erhebliche Ungerechtigkeiten durch Erhebungs- und Vollzugsdefizite gäbe. „ Die Kontrollpraxis der GEZ hat keine Freunde. Deshalb ist die Umstellung des Systems die richtige Lösung, Beim Datenschutz konnten in den Verhandlungen zum neuen Staatsvertrag deutliche Verbesserungen erzielt werden. So wird der Ankauf von Adressen durch die GEZ ausgesetzt, weil sie mit dem neuen Modell nicht mehr erforderlich ist. Außerdem wird festgeschrieben, dass Daten unverzüglich bei der GEZ zu löschen sind, wenn festgestellt wird, dass diese nicht mehr erforderlich sind.“ Bleibe eine Prüfung aus, sei eine Löschung nach 12 Monaten verpflichtend. Böhrnsen: „Gerade in den Gesprächen mit den Datenschützern der Länder hat es in den Verhandlungen noch eine Vielzahl von Änderungen gegeben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dem Gebührenstaatsvertrag in Bremen nicht zuzustimmen.“