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Der Senator für Finanzen

Bremen bleibt auch in haushaltsloser Zeit handlungsfähig

Neues Kita- und Schulpersonal von restriktiver Regelung ausgenommen

05.12.2023

Die Bremische Bürgerschaft wird voraussichtlich erst Mitte 2024 den neuen Haushalt beschließen. Bis dahin richtet sich die Haushaltsführung nach Artikel 132a der Landesverfassung. Danach darf die Verwaltung nur Ausgaben leisten, die nötig sind, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, bestehende Einrichtungen zu erhalten oder begonnene Investitionsmaßnahmen fortzusetzen. Die Regelung stellt sicher, dass der Senat in der haushaltslosen Zeit handlungsfähig bleibt. Zugleich ist damit gewährleistet, dass keine Ausgaben geleistet werden, die dem Budgetrecht des Parlaments vorgreifen.

"Auch in der haushaltslosen Zeit geht in Bremen das Licht nicht aus – wenngleich es in manchen Bereichen etwas gedimmt werden muss", erklärt Finanzsenator Björn Fecker. "Wir stellen sicher, dass zum Beispiel der Kita- und Schulausbau nahtlos fortgeführt werden kann. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen, die eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen, sind zulässig. Das dringend benötigte Personal für Schulen, Kitas oder auch Polizei stellen wir weiterhin ein", so Finanzsenator Fecker.

Zwar gilt in der haushaltslosen Zeit grundsätzlich ein Einstellungsstopp. Davon ausgenommen sind aber beispielsweise Personaleinstellungen in Schulen und Kitas, Auszubildende oder Anwärterinnen und Anwärter, die Übernahme von Nachwuchskräften bei Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerverwaltung und allgemeiner Verwaltung. Mehrjährige Förderprogramme dürfen ebenso fortgeführt werden wie die Programme 'Soziale Stadt' und 'Wohnen in Nachbarschaften'. Dies gilt ebenfalls für die EU-Programme. Auch Zuwendungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin zulässig. Die institutionellen Förderungen werden genauso fortgesetzt wie die jährlich wiederkehrenden Projektförderungen. Neue, erstmals im Haushalt 2024 vorgesehene Förderungen dürfen hingegen vorerst nicht geleistet werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de