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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

EuGH bestätigt: Unternehmen haften für alle Beschäftigten

06.12.2023

Am gestrigen Dienstag (5. November 2023) entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache "Deutsche Wohnen SE", dass die Verhängung von Geldbußen nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen Unternehmen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind, nicht davon abhängt, dass die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zuvor festgestellt hat, dass eine oder mehrere identifizierte natürliche Personen gegen die DSGVO verstoßen haben. Vielmehr reicht es aus, dass eine im Namen des Unternehmens handelnde Person einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die DSGVO begangen hat. Eine datenschutzrechtliche Haftung von Unternehmen besteht dabei schon dann, wenn sich die verantwortlichen Stellen über die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens nicht im Unklaren sein konnten, unabhängig davon, ob ihnen dabei bewusst war, dass sie gegen die Vorschriften der DSGVO verstoßen.

Damit kassierte der EuGH im datenschutzrechtlichen Zusammenhang die deutsche Regelung des Paragrafen 30 Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach eine Geldbuße gegen eine juristische Person nur dann verhängt werden kann, wenn der Verstoß einer identifizierten natürlichen Leitungsperson zugerechnet werden kann.

Mit dieser Entscheidung folgte der EuGH der Auffassung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die auch von den anderen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geteilt wird und bestätigte die Sanktionspraxis der bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) als der bremischen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Dies kommentiert die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer: "In der Adventszeit ist es erlaubt, zu sagen, dass die LfDI darüber frohlockt, dass der EuGH jetzt noch einmal unmissverständlich festgestellt hat, was bereits aus der DSGVO hervorgeht: Unternehmen haften in datenschutzrechtlicher Hinsicht für alle Beschäftigten."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de