Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (13. Februar 2024) die Einsetzung der "Senatskommission für Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt" beschlossen. Sie tagt unter dem Vorsitz von Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Sechs weitere Ressorts sind eingebunden; als Gäste sind die Landesfrauenbeauftragte, der Magistrat Bremerhaven sowie mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner eingeladen.
Die Gleichbehandlung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt ist bereits seit der vorangegangenen Wahlperiode eines des zentralen Ziele des Senats. So hat er im November 2022 die "Bremer Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit" beschlossen; von den darin beschlossenen 28 Maßnahmen sind 20 bereits umgesetzt oder noch in Arbeit. Die übrigen acht werden vorbereitet. Die weitere Umsetzung, Ausgestaltung und Fortentwicklung der Ziele der Landesstrategie soll nun durch die Senatskommission begleitet werden.
Bürgermeister Bovenschulte: "Gleichberechtigung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt gehört zu den Schwerpunkten, bei denen wir als Senat mit den Sozialpartnern richtig vorankommen wollen. Daher bündeln wir in dieser Senatskommission die Kräfte, um bei den Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen spürbar besser zu werden."
Arbeitssenatorin Claudia Schilling: "Ich freue mich darüber, dass die neue Senatskommission jetzt ihre Arbeit aufnimmt. Gemeinsam mit unseren bewährten Partnerinnen und Partnern wollen wir die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern und den aktuellen Herausforderungen mit konkreten Maßnahmen begegnen. Diese sollen die vielfältigen Lebensrealitäten von Frauen berücksichtigen."
Die Herausforderungen liegen dabei noch auf einer Reihe von Feldern. So heißt es in der Senatsvorlage: "Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bestehen unter anderem im Hinblick auf das Entgeltniveau, die Arbeitsbedingungen und -zeiten, Teilzeitquoten, Leitungs- und Führungspositionen, den Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor, die Arbeitsplatzsicherheit und mögliche Aufstiegschancen, aber auch hinsichtlich der sozialen Absicherung und Altersversorgung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit." Daneben gebe es auch noch einige Probleme, die vor allem Alleinerziehende treffen. Daher wird die Senatskommission auch den "Landesaktionsplan Alleinerziehende" in seine Arbeit einbeziehen und perspektivisch mit der "Landesstrategie Gendergerechtigkeit" zusammenführen.
Der Senatskommission gehören als Mitglieder an:
Um den Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren zum Thema sicherzustellen, sind neben dem Bremerhavener Magistrat eine Reihe von externen Partnerinnen und Partnern als Gäste vorgesehen. Hierzu zählen beispielsweise die Zentrale für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), der Landesfrauenrat Bremen - Bremer Frauenausschuss e.V., die Handelskammer, die Handwerkskammer, der DGB Bremen-Elbe-Weser, die Arbeitnehmerkammer, die Unternehmensverbände im Lande Bremen, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Weitere Gäste können von der Senatskommission benannt werden. Sie soll in der Regel vier Mal jährlich tagen und dabei mindestens zwei Mal im erweiterten Kreis mit den Gästen.
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