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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Musterentwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes liegt vor

06.09.2011

Bremen hat mit neun weiteren Bundesländern nach eineinhalbjährigen Beratungen einen Musterentwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz (Erwachsenenvollzug) vorgelegt. Dieser Musterentwurf wird die Grundlage bei der weiteren Erarbeitung für ein Landestrafvollzugsgesetz bilden.

Zu dem vorgelegten Entwurf erklärt der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner heute (06.09.11): „Der vorgelegte Entwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes ist das Ergebnis einer erfolgreichen und beständigen Zusammenarbeit der beteiligten Länder. Er bildet die Grundlage eines humanen und modernen, dem Ziel der Resozialisierung verpflichteten Strafvollzuges. Mehr Sicherheit für die Bevölkerung wird erreicht, wenn entlassene Straftäter erfolgreich wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden.“

Daher steht am Beginn der Inhaftierung ein in der Regel standardisiertes Diagnoseverfahren, welches eine zügige und genaue Analyse der jeweils der Straffälligkeit zugrunde liegenden Ursachen ermöglicht. Die Ergebnisse dieses Verfahrens fließen in die Vollzugs- und Eingliederungsplanung ein und bereiten den Übergang in die Freiheit vor. Der Vollzug hat dabei zur Erreichung eines funktionierenden Übergangsmanagements mit Einrichtungen außerhalb des Vollzuges, etwa mit den sozialen Diensten der Justiz, frühzeitig zusammenzuarbeiten.

Seit dem 01. September 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug nicht mehr beim Bund, sondern bei den Ländern. Bremen hat von der neuen Gesetzgebungskompetenz bereits durch die Schaffung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes vom 27. März 2007 und des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vom 02. März 2010 Gebrauch gemacht.

Zusammen mit den anderen Bundesländern wird Bremen prüfen, ob diese drei Gesetze zu einem Justizvollzugsgesetzbuch zusammengeführt können. Die aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG erforderlich werdenden Neuregelungen zum Vollzug der Sicherungsverwahrung sind nicht Gegenstand dieses Musterentwurfs.

Die gemeinsame, detaillierte Medieninformation der beteiligten Bundesländer vom 06. September 2011 finden sie hier… (pdf, 120.1 KB)
Der Entwurf zum einheitlichen Strafvollzugsgesetz wird auf der Homepage des Senators für Justiz und Verfassung abrufbar sein.

http://www.justiz.bremen.de