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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Im Vordergrund steht das Wohl der Kinder“

Sozialsenatorin Anja Stahmannn lehnt die CDU-Forderung nach Einrichtung einer Enquete-Kommission ab

13.09.2011

Die Einrichtung einer Enquete-Kommission nach den Ergebnissen der jüngsten Haar-Analysen lehnt Sozialsenatorin Anja Stahmann als „überzogen“ ab. „Wir sind in der Praxis längst wesentlich weiter“, sagte sie. „Eine Enquete-Kommission ist nicht das geeignete Instrument, die konkreten Probleme zu lösen.“ Eine solche Kommission werde in der Regel umfassenden Gesetzesvorhaben vorgeschaltet, erst nach Jahren komme sie zu einem Ergebnis.

„Wir kennen unsere Probleme sehr genau“, sagte Stahmann. „Viel genauer als Bundesländer und Städte, die das Instrument der Haaranalyse nicht einsetzen.“ Die jüngsten Haaranalysen hätten sehr deutlich gezeigt, in welchen Familien Handlungsbedarf besteht. „Die Ergebnisse sind von den Sozialzentren unverzüglich umgesetzt worden. Es hat Gespräche mit den Familien und mit den Ärzten zum Beikonsum in den Familien gegeben. Wo notwendig, wurden Kinder aus den Familien herausgenommen. Das zeigt: Unser Hilfesystem funktioniert. Wenn die CDU etwas anderes behauptet, dann ist das Populismus unter dem Deckmantel des Kinderschutzes.“

Die Ergebnisse der Haaranalysen sollen nun in einer Gesamtschau in Fachkreisen beraten werden. Dazu ist unter anderem der Pharmakologe der Berliner Charité Fritz Pragst angefragt. Er gilt als führender Fachmann für Haaranalysen in der Bundesrepublik Deutschland und hat die 64 Haaranalyse-Gutachten angefertigt, die jetzt vorgestellt wurden.

Gemeinsam mit Familienrichtern soll außerdem die Zusammenarbeit mit der Justiz verbessert werden. Immer wieder kommt es vor, dass Richter die Herausnahme eines Kindes aus den Familien zurücknehmen. Stahmann: „Da sehen wir ganz konkrete Handlungsfelder, die wir sofort angehen können. Dazu brauchen wir keine Enquete-Kommission.“

„Im Vordergrund steht das Wohl der Kinder“, sagte Stahmann weiter. Sie hätten einerseits einen Anspruch darauf, drogenfrei aufzuwachsen. Andererseits dürfe es keinen Automatismus geben, Kinder auf den bloßen Verdacht der Kindeswohlgefährdung aus den Elternhäusern zu nehmen. „Kinder lieben ihre Eltern“, sagte Stahmann, „wir dürfen sie nicht ohne schwerwiegenden Grund von ihren Eltern trennen. Wir müssen in jedem Einzelfall genau hinsehen und die Familien begleiten“, sagte Stahmann. „Das ist die Lehre aus den Haaranalysen. Und nicht eine schwerfällige Kommission, die erst nach Jahren zu Ergebnissen führt. Wenn überhaupt.“