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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Fecker: Wettbewerbsnachteil für Bremer Wirtschaft überwinden

Reform der Einfuhrumsatzsteuer soll weiter vorangetrieben werden

11.04.2024

Um eine Benachteiligung Bremer Unternehmen im Wettbewerb mit EU-Nachbarstaaten zu beseitigen, hat sich Finanzsenator Björn Fecker heute (11. April 2024) bei der Finanzministerkonferenz für eine Reform des Erhebungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer eingesetzt. Für die Vereinfachung von Importen soll das aktuelle Fristenmodell perspektivisch durch ein Verrechnungsmodell ersetzt werden, das Unternehmen beim administrativen Aufwand entlastet und ihnen Liquidität lässt.

Die Finanzministerkonferenz hat sich im Grundsatz darauf verständigt, dass die Einführung des Verrechnungsmodells weiter vorangetrieben werden soll. Da dieses Modell komplex ist und die nötigen IT-Ressourcen begrenzt sind, sollen nun zunächst alle erforderlichen Schritte und Gesetzesanpassungen ermittelt werden, um mit der konkreten Reform beginnen zu können.

Finanzsenator Björn Fecker bewertet den heutigen Beschluss der Finanzministerkonferenz als Mut machendes Signal für Bremer Importeure: "Bremen befürwortet eine Reform des Steuerverfahrens für Importgüter. Denn das stärkt perspektivisch den Hafenstandort. Das Verrechnungsmodell hebt Wettbewerbsnachteile gegenüber unseren europäischen Nachbarn auf. Dadurch können die Kosten für Unternehmen gesenkt und der bürokratische Aufwand verringert werden. Das setzt einen Anreiz für Importeure, die Bremischen Häfen zu nutzen, und kann den Wirtschaftsstandort noch attraktiver machen. Deshalb werden wir nicht nachlassen, dieses Reformvorhaben einzufordern und konstruktiv zu begleiten", betont Finanzsenator Björn Fecker.

Zum Hintergrund:
Im EU-Vergleich bedeutet die Einfuhr von Gütern nach Deutschland für die Unternehmen eine höhere Belastung der Liquidität als die Einfuhr in andere Länder. In Deutschland gilt seit 2020 ein Fristenmodell für das Abführen der Einfuhrumsatzsteuer auf Warenimporte. Statt am 16. eines Monats müssen die Importeure die Einfuhrumsatzsteuer erst am 26. des zweiten Folgemonats entrichten. Diese Fristenlösung verkleinert die Liquiditätslücke. Die meisten anderen EU-Staaten setzen hingegen auf ein Verrechnungsmodell, bei dem Unternehmen bei der Einfuhr von Waren zunächst keine Abgaben zahlen, sondern sie lediglich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausweisen und als Vorsteuer abziehen. So werden bei großen Importmengen von manchen Unternehmen die Häfen in den Niederlanden und Belgien bevorzugt, weil sich das steuerlich für sie lohnt.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de