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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich ab kommenden Montag zu beteiligen

12.04.2024

Für den Ballungsraum Bremen hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft 2022 Lärmkarten für verschiedene Lärmquellen erstellt. Erfasst wurde Lärm, der durch Straßenverkehr, landeseigenen Schienenverkehr (Bahnstrecken der Bremer Straßenbahn AG, Farge-Vegesacker Eisenbahn sowie Anschlüsse der Hafeneisenbahn), Flugverkehr sowie Gewerbe, Industrie und Häfen entsteht. Darauf aufbauend wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans erarbeitet, der Vorschläge zur Verringerung von Lärm in der Stadt macht. Dieser Entwurf wurde am gestrigen Donnerstag (11. April 2024) der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft vorgelegt. Nun startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger zum vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans.

Das Ziel der Lärmminderungsplanung in der Stadt Bremen ist, die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten. Vom Sachverständigenrat für Umweltfragen wurden sogenannte Auslösewerte definiert, um gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Diese Auslösewerte liegen bei 65 dB(A) am Tage bzw. 55 dB(A) nachts. Die bisherigen Untersuchungen zeigen deutlich, dass die Hauptlärmquelle der Straßenverkehr ist. Über 80.000 Menschen sind von Verkehrslärm mit Pegeln von mehr als 65 dB(A) am Tag und über 110.000 Menschen von Verkehrslärm über 55 dB(A) in der Nacht betroffen. Dies betrifft insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von Autobahnen und große städtische Verbindungsstraßen.

Der Lärmaktionsplan zeigt mögliche Maßnahmen auf, die die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbelärm entschärfen sollen. Dabei waren zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, unter anderem die Anzahl von Lärmbetroffenen, Wirksamkeit und Kosten einer Maßnahme, rechtliche Grundlagen sowie mögliche Einflussnahme der Stadtgemeinde. Für den Straßenverkehr ist eine Maßnahme zum Beispiel die Prüfung auf Umsetzbarkeit von Tempo 30 an den Straßen mit höchster Lärmbetroffenheit in der Nacht. Die Umgebungslärmrichtlinie nennt auch ruhige Gebieten, die im Sinne der Lärmvorsorge vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind. Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich jedoch nicht aus der Lärmaktionsplanung und der Lärmaktionsplan stellt selbst keine eigenständige Rechtsgrundlage etwa für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dar.

Hintergrund

Die Erstellung des Lärmaktionsplans beinhaltet eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. Zunächst wurden im Jahr 2022 Lärmkarten erstellt und im März 2023 die erste Phase der Beteiligung zur Lärmaktionsplanung durchgeführt, um besonders von Lärm belastete Gebiete zu identifizieren. Die Ergebnisse der Beteiligung wurden bei der Erarbeitung von Maßnahmen für den Lärmaktionsplan berücksichtigt. Nun können die Bürgerinnen und Bürger in der zweiten Phase Eingaben zum Entwurf des Lärmaktionsplan machen. In der Zeit vom 15. April bis 13. Mai 2024 können Bürgerinnen und Bürger dafür ein digitales Partizipationssystem (DIPAS) nutzen. Ab dem 15. April 2024 ist die Plattform unter www.lap2.beteiligung.bremen.de freigeschaltet. Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger während der vierwöchigen Mitwirkung auch schriftliche Beiträge per E-Mail unter laermaktionsplan@umwelt.bremen.de oder auf dem Postweg einbringen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de