Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch frühzeitig eine Vertrauensperson bestimmen, die seine Angelegenheiten entsprechend seinen Wünschen übernimmt, wenn er dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Damit unterstützt die Vorsorgevollmacht das Recht auf Selbstbestimmung.
Was bei der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht zu bedenken ist und wie diese aussehen sollte, erläutert am Donnerstag, 16. Mai 2024, um 14 Uhr, Edeltraut Burghardt von der Betreuungsbehörde im Pflegestützpunkt-Vahr, Berliner Freiheit 3, 28327 Bremen.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter Telefon (0421) 696242-0 oder per E-Mail an die Adresse info@bremen-pflegestuetzpunkt.de ist aufgrund der Raumgröße erforderlich.
Wir bitten die Medien, diesen Termin anzukündigen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361- 20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de