Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes soll auch für die Kinder gelten, deren Eltern Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Diese Forderung an die Bundesregierung hat heute (23. September 2011) der Bundesrat in Berlin beschlossen. Die Länderkammer folgte damit einem Antrag der Länder Bremen, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen freut sich über den Erfolg im Bundesrat. „Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit muss für alle Kinder gelten, egal aus welchem Haushalt sie kommen. Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erfasst aber leider nicht alle bedürftigen Jungen und Mädchen. Das wollen und müssen wir ändern. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Sie muss sich einen Ruck geben und etwas für alle Kinder tun.“
Der erfolgreich beschlossene Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, auch den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Leistungsbezug nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu ermöglichen. Die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte sollen durch eine Kostenbeteiligung des Bundes aufgefangen werden.