Für den öffentlichen Dienst ist eine neue Inklusionsvereinbarung in Kraft getreten, die der Finanzsenator gemeinsam mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, dem Gesamtpersonalrat und dem Gesamtrichterrat unterzeichnet hat. Die Inklusionsvereinbarung löst die veraltete Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2008 ab. Die Vereinbarung gilt für alle Dienststellen, Gerichte und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
In der neuen Vereinbarung werden unter anderem die Rechte der Schwerbehindertenvertretung gestärkt, aber auch die Rechte von Beschäftigten mit Behinderung – beispielsweise bei der Verbeamtung auf Lebenszeit oder der beruflichen Fortbildung. Bremen hat mit dieser Vereinbarung als Arbeitgeber unter anderem die Aufgabe, die barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung weiter zu verbessern, aber auch barrierefreie Dokumente und IT voranzubringen. Die Dienststellen sind gefordert, Förderprogramme zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung zu nutzen und auch auf das Jobcoaching als Unterstützungsangebot zurückzugreifen.
Finanzsenator Björn Fecker bewertet die neue Inklusionsvereinbarung positiv: "Bei der Inklusion geht es nicht allein um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, sondern gerade auch darum, ihnen berufliche Chancen zu eröffnen und Inklusion im Arbeitsalltag zu leben. Die neue Inklusionsvereinbarung liefert dafür wichtige Ansätze. Der öffentliche Dienst übernimmt eine Vorbildfunktion für die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung."
Marco Bockholt, Gesamtschwerbehindertenvertreter für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, freut sich über dieses Verhandlungsergebnis und hofft, dass hierdurch auch angesichts des Fachkräftemangels die Arbeitgeberattraktivität gesteigert wird und mehr Menschen mit Behinderung für die vielfältigen und interessanten Aufgaben im öffentlichen Dienst gewonnen werden können. "Die Rechte der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber werden gestärkt, ebenso werden die Rechte der wichtigen Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen durch die neue Inklusionsvereinbarung stärker in den Fokus gerückt. In einer Zeit, in welcher die Gesellschaft immer mehr - auch durch rechte Parteien politisch gewollte - Spaltungstendenzen aufzeigt, ist es aus Sicht der Gesamtschwerbehindertenvertretung ein überaus wichtiges Zeichen des Senats, durch die neue Inklusionsvereinbarung ein klares Bekenntnis zur Inklusion und der wichtigen Bedeutung von Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Gesellschaft abzugeben", so Gesamtschwerbehindertenvertreter Marco Bockholt.
Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Lars Hartwig, betont: "Der bremische öffentliche Dienst arbeitet mit großem Engagement für ein gutes Zusammenleben in einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft. Darauf sind wir wirklich sehr stolz. Allerdings geht die Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderung seit Jahren zurück, ebenso bei den Neueinstellungen. Uns ist wichtig, dass alle Beteiligten im öffentlichen Dienst und in der Politik den Wert der Inklusion erkennen und dieses Menschenrecht leben. Die neue Inklusionsvereinbarung ist hier ein wichtiger Beitrag. Und mit Blick auf diesen und auch künftige Haushalte ist es wichtig, dass notwendige Ausgaben für die Inklusion berücksichtigt werden."
Für den Gesamtrichterrat erklärt der Vorsitzende Dominik Till: "Auch aus Sicht des Gesamtrichterrates ist die neue Inklusionsvereinbarung sehr zu begrüßen. Auch wenn das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht allein durch eine solche Vereinbarung zu erreichen ist, sondern Inklusion auch im Alltag gelebt werden muss, handelt sich doch um einen wichtigen Beitrag hierzu. Die neue Inklusionsvereinbarung stärkt nicht nur die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung. Sie macht zugleich sichtbar, welche wichtige Bedeutung ihre Mitarbeit für den öffentlichen Dienst hat."
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Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de