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Der Senator für Inneres und Sport | Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat geht gegen illegales Gehwegparken in Bremen vor

Grundsatz "ganzheitlich und verhältnismäßig" wird beibehalten

21.06.2024

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Juni 2024 ein richtungsweisendes Urteil verkündet, das nach vielen Jahren endgültig Rechtsklarheit im Umgang mit illegalem Gehwegparken schafft. Die genaue Rechtsauffassung des Gerichts wird in der noch ausstehenden Urteilsbegründung dargelegt. Erst danach werden die konkreten Vorgaben und Zeitpläne für das weitere Vorgehen feststehen.

Das Gericht hat jedoch das bereits begonnene, ganzheitliche und planvolle Vorgehen der Stadtgemeinde Bremen gegen rechtswidriges Gehwegparken bestätigt. Zunächst wurden die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt, wobei enge Straßen und Straßen mit besonders geringer Restgehweg- und Fahrbahnbreite priorisiert wurden. Ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen befindet sich gerade in der Umsetzung, wobei die Herstellung der Rettungssicherheit in sämtlichen betroffenen Quartieren oberste Priorität hat.

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal: "Der Senat wird auch weiterhin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sowie der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts konzeptionell und systematisch quartierweise vorgehen. Ziel ist es dabei, die Belange aller Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Gemeinsam mit der Bremer Innenbehörde wird der Senat konsequent gegen das rechtswidrige Gehwegparken vorgehen und dabei seine öffentliche Aufgabe wahrnehmen."

Innensenator Ulrich Mäurer: "In den engen Bremer Wohnstraßen, die vor über 100 Jahren entstanden sind, müssen wir mit den Spielräumen und den Gegebenheiten vor Ort arbeiten. Dies setzt im weiteren Prozess eine Betrachtung jeder einzelnen Straße mit einer Vielzahl individueller Lösungen voraus. Dabei soll der Verkehr in den besonders kritischen Straßen neu geordnet werden."

Neuregelung des Parkens in den Stadtteilen - wie geht es weiter?

Derzeit wird intensiv an der strukturellen Rettungssicherheit in engen Straßen gearbeitet. In der Östlichen Vorstadt und Mitte wurden bereits Maßnahmen umgesetzt. Als nächstes folgen die Stadtteile Findorff, Neustadt, Walle und Schwachhausen. Im weiteren Verlauf werden sukzessive alle anderen Stadtteile berücksichtigt. Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) bereitet hierzu konkrete Betriebspläne für die betroffenen Straßenzüge vor. Im nächsten Schritt werden die Träger öffentlicher Belange sowie die Beiräte angehört.

Alternativen: Studie zu Quartiersgaragen

Die "Machbarkeitsstudie zum Quartiersparken" wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Diese Studie untersucht systematisch zusätzliche Optionen zum Kfz-Parken, insbesondere außerhalb des öffentlichen Raums. Ziel ist es, geeignete Standorte für Quartiersgaragen in den Stadtteilen mit hohem Parkdruck zu identifizieren. Auf Basis der Studie werden Machbarkeitsstudien für vier Standorte erarbeitet. Zudem sollen Konzepte für die Mitnutzung von privaten und halb-öffentlichen Parkplätzen, etwa von Supermärkten, Unternehmen, Kirchen und Sportvereinen, entwickelt werden. Diese Parkplätze stehen der Öffentlichkeit derzeit nachts und am Wochenende nicht zur Verfügung. Erste konkrete Nutzungen sollen angestoßen und Musterlösungen entwickelt werden.

Alle wichtigen Fragen und Antworten finden sich auf den Seiten des Amts für Straßen und Verkehr (ASV). Unter folgendem Link wird stets ein aktueller Stand zu finden sein:
www.asv.bremen.de/aufgaben/strassenverkehrsbehoerde/rettungssicherheit-17746

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