Sonderauswertung zur Kriminalitätsbelastung unbegleiteter minderjährige Ausländer
26.06.202496 Prozent aller unbegleiteten minderjährige Ausländer, denen zwischen 1. Oktober 2023 und 30. April 2024 in Bremen eine Straftat zur Last gelegt worden ist, müssen sich allein wegen des Vorwurfs des illegalen Grenzübertritts verantworten. Das hat eine Sonderauswertung ergeben, die am Dienstag (25. Juni 2024) dem Senat vorgelegen hat.
Grundlage sind die 242 Minderjährigen, die in den genannten sieben Monaten in Bremen angekommen sind. Nach dieser Erhebung werden 162 unbegleitete Minderjährige einer Straftat beschuldigt, davon wird 155 ausschließlich der Vorwurf der illegalen Einreise gemacht. Sieben Minderjährige – 2,9 Prozent aller 242 Personen – sind mit anderen Straftaten in Erscheinung getreten: Diebstahl, Betrug, Hausfriedensbruch, Raub oder Bedrohung. Fünf von ihnen werden mehrere Straftaten zur Last gelegt – 3, 5, 11, 15 beziehungsweise 42.
"Die Sonderauswertung zeigt, dass unbegleitete Minderjährige in Bremen kein generelles Kriminalitätsrisiko darstellen", betonte Sozial- und Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling. "Auch, wenn der illegale Grenzübertritt eine Straftat ist, geht von diesem Delikt keine Gefährdung für die Öffentlichkeit aus." Konzentrieren müssten sich die Strafverfolgungsbehörden auf diejenigen Minderjährigen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung tatsächlich gefährden: "In solchen Fällen ist dann auch der Jugendstrafvollzug ein erforderliches Instrument."
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de