Senatsempfang anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Staatsgerichtshofes
27.06.2024Es ist möglicherweise das "unbekannte Verfassungsorgan": Denn der Staatsgerichtshof ist als Verfassungsgericht des Landes neben der Bremischen Bürgerschaft und dem Senat vermutlich die in der Landesverfassung definierte Säule des Landes Bremen, die in der Öffentlichkeit am wenigsten wahrgenommen wird. Zu Unrecht, wie Bürgermeister Andreas Bovenschulte heute (27. Juni 2024) anlässlich eines Festaktes im Haus der Bürgerschaft und bei einem anschließenden Senatsempfang im Rathaus betonte.
"Als Landesverfassungsgericht kommt dem Staatsgerichtshof eine maßgebliche Bedeutung bei der Sicherung und Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen unserer politischen Ordnung zu“, hob Bovenschulte hervor. "Denn er wahrt die Gebote und Rechte unserer Landesverfassung." An der objektiven Relevanz jedenfalls könne es also nicht liegen, wenn der Staatsgerichtshof so wenig im Focus der Öffentlichkeit steht. Möglicherweise habe es seine Ursache in der unmittelbaren Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger. Denn anders als etwa beim Bundesverfassungsgericht können die Menschen in Bremen nicht selbst vor den Staatsgerichtshof ziehen. Deshalb seien es aber keineswegs abgehobene Streitfälle, die dort verhandelt würden: "Natürlich haben die Entscheidungen des Staatsgerichthofs – zumindest mittelbar – Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger", so Bovenschulte.
Tatsächlich ist der Staatsgerichtshof nichts weniger als der "Hüter der Landesverfassung", sagte der Bürgermeister. Daher sei es wichtig, das Wissen in der Bevölkerung um die Verfassungsorgane zu fördern: "Denn nur wer um demokratische Grundprinzipien, die Funktion des Staates und seiner Organe weiß, kann sich auch dafür einsetzen, sie zu erhalten." Wie wichtig das ist, lasse sich an "rechtsstaatlich bedenklichen Entwicklungen in europäischen Partnerländern" ablesen und lernen. Die Institutionen des freiheitlichen Rechtsstaates können auch unter Druck geraten. "Wir müssen uns daher dafür einsetzen, die Stärke der Verfassungsgerichte zu bewahren und – wo nötig – zu verbessern."
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