Fonds hat drei temporäre Unterkünfte mit zusammen 770 Plätzen gefördert
02.07.2024Mit rund einer Million Euro hat die Europäische Union in den vergangenen beiden Jahren (2022 und 2023) die Unterbringung von Geflüchteten in Notunterkünften in Bremen gefördert.
Damit trägt der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF) einen Teil der Kosten, die in drei temporären Unterkünften in der Neustadt und in Obervieland mit insgesamt 770 Plätzen angefallen sind. Insgesamt sind in diesem Zeitraum rund 8,4 Millionen Euro Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten in den drei Einrichtungen entstanden.
"Bei der angespannten Finanzlage Bremens bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, diese Europa-Mittel einzuwerben", sagte Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling. "Wenn es schon nicht gelingt, Geflüchtete gleichmäßiger über die Länder der Europäischen Union zu verteilen, finde ich einen finanziellen Ausgleich für unseren erheblichen Aufwand angemessen und gerecht."
Der AMIF ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union, das die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. In der bislang zweiten Förderperiode (2021 bis 2027) können Mittel unter anderem eingesetzt werden für Maßnahmen, die die Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende verbessern.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de