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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wirtschaftsressort halbiert die Anzahl der Spielhallen in einem Jahr

Konsequente Umsetzung des verschärften Spielhallenrechts

21.08.2024

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, zieht eine positive Bilanz zur Umsetzung des verschärften Spielhallenrechts in Bremen. Seit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Juli 2023 hat sich die Zahl der Spielhallen in der Hansestadt mehr als halbiert.

Senatorin Kristina Vogt: "Mit der konsequenten Umsetzung des Bremischen Spielhallengesetzes haben wir ein klares Zeichen gegen die Ausbreitung von Glücksspielsucht gesetzt. Die Reduktion der Spielhallen von ursprünglich 121 an 95 Standorten auf aktuell nur noch 52 an 49 Standorten ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Spielsucht und deren gesundheitliche und soziale Folgen."

Zum 1. Juli 2023 wurden gesetzliche Verschärfungen im Spielhallenrecht für bereits bestehende Spielhallen wirksam. Hervorzuheben ist diesbezüglich die Erweiterung von Mindestabständen zwischen Spielhallen untereinander von 250 auf 500 Meter sowie die Einführung eines Mindestabstands von Spielhallen zu Wettvermittlungsstellen und Schulen von ebenfalls 500 Metern.

Eine weitere Spielhalle muss aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung bis Ende August schließen. Bezüglich acht weiterer Spielhallen wurden ablehnende Bescheide erlassen; weitere Schließungen sind nach Abschluss aller gerichtlicher Verfahren zu erwarten. 39 Eilverfahren wurden durch Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber vor dem Verwaltungsgericht Bremen eingereicht, in sämtlichen Fällen hat das Gericht die behördliche Entscheidung der Schließung als rechtmäßig angesehen. Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht in allen bislang entschiedenen Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Beschwerde zurückgewiesen.

Dazu führt Senatorin Vogt weiter aus: "Die Bilanz der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zeigt, dass rechtssicheres Vorgehen wesentlich für eine nachhaltige Reduzierung der Spielhallen gewesen ist. Die Reduzierung des Angebots legalen und staatlich kontrollierten Glücksspiels kann dabei lediglich ein Baustein sein, denn auch illegales Glückspiel muss durch die Polizei konsequent verfolgt werden."

Das seitens des Wirtschaftsressorts erarbeitete Bremische Spielhallengesetz gilt als eines der "schärfsten Gesetze" in Deutschland. Neben den Abstandsgeboten wurden unter anderem eine Anhebung des Mindestalters zum Betreten der Betriebe auf 21 Jahre aus Gründen des Jugendschutzes sowie das Verbot, Speisen und Getränke in Spielhallen zu konsumieren, geregelt. Darüber hinaus bedarf es einer Zertifizierung der Spielhalle durch eine unabhängige Prüfungsorganisation, fachkundiger Schulungen des Personals sowie einer Sachkundeprüfung der Spielhallenbetreiber durch von der Wirtschaftsbehörde anerkannte Anbieter. Diese spielerschützenden Vorschriften sollen in Ergänzung des zwischen den Bundesländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrags maßgeblich dazu beitragen, der Entstehung von Glücksspielsucht entgegenzuwirken.

Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de