Deputation für Wirtschaft leitet Änderung des Ortsgesetzes ein
05.09.2024Die Deputation für Wirtschaft hat in ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch (4. September 2024) eine Erweiterung der sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten in der Stadt Bremen ergebenden Verbote zum Mitführen bestimmter Gegenstände beschlossen. Die Änderung sieht ein umfassendes Verbot des Mitführens von Messern auf den stadtbremischen Volksfesten vor, unabhängig von Art und Länge. Die Umsetzung gilt vorbehaltlich der positiven Gremienbefassung durch die Bremische Bürgerschaft Stadt und vorab den Senat.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich: "Die jüngsten tragischen Vorfälle, wie die Messerangriffe in Mannheim und Solingen, haben auf erschütternde Weise die dringende Notwendigkeit gezeigt, schnell und entschlossen zu handeln. Das tun wir mit der Änderung des Ortsgesetzes. Auf Volksfesten, die insbesondere von Familien und Kinder besucht werden, müssen wir die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher in den Mittelpunkt stellen. Ein umfassendes Verbot des Mitführens von Messern jeglicher Art ist dabei ein notwendiger und wichtiger Schritt, um potenzielle Gefahren zu minimieren."
Straftaten mit Messern haben in ihrer Frequenz deutlich zugenommen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundes hat für das Jahr 2023 bei Messerangriffen mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung ein Plus von rund 800 Messerangriffen gegenüber dem Jahr 2022 auf insgesamt 8.951 Fälle festgestellt. In der PKS des Landes Bremen waren in der Stadtgemeinde Bremen im vergangenen Jahr 315 Fälle von Messerangriffen zu verzeichnen, was einem Anstieg von rund 13 Prozent im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 (278 Fälle) entspricht.
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de