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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Schwere Verdachtsmomente gegen Mitarbeitende in Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen

Beschäftigte berichten von Übergriffen und Gewalt

20.09.2024

In einer intensiv betreuten Wohngruppe für Erwachsene mit schwerer Behinderung soll es zu Übergriffen und gewalttätigen Handlungen durch Mitarbeitende gekommen sein. Das teilte Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling gestern (19. September 2024) mit. Grundlage dieser Verdachtsmomente sind im Wesentlichen Berichte von Beschäftigten des Trägers – der Friedehorst Teilhabe Leben gGmbH –, die der Träger selbst als glaubwürdig einstuft. Friedehorst Teilhabe Leben gGmbH hat die Fachbehörde, die Wohn- und Betreuungsaufsicht sowie die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und erste personalrechtliche Konsequenzen gezogen.

Nach den Berichten der Beschäftigten waren alle drei Bewohner der auf maximal fünf Personen ausgelegten Wohngruppe körperlicher und verbaler sowie psychischer Gewalt ausgesetzt. Konkret handelt es sich um ein "intensivpädagogisches Angebot in einer Besonderen Wohnform" – so die Bezeichnung in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Träger und der Sozialbehörde. Das Angebot ist im Zuge der Reform des 2023 vollständig in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes entstanden, das Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zugesteht. Die Wohngruppe ist die dritte für diesen Personenkreis bei der Friedehorst Teilhabe Leben gGmbH. Sie existiert seit dem 10. Juni 2024 und hat sich noch im Aufbau befunden.

Nach dem Wortlaut der Leistungsvereinbarung nimmt die Einrichtung volljährige Menschen mit einer geistigen und / oder mehrfachen Behinderung auf, "deren Eigenverantwortung, Selbständigkeit und gesellschaftliche Normfähigkeit beschränkt ist" und die die "gewohnten und sozialverträglichen Grenzen zumindest in Teilen in einer sie selbst oder andere gefährdenden Form sprengen". Zur personellen Ausstattung der Einrichtung gehört unter anderem ein Sicherheitsdienst, der rund um die Uhr im Einsatz ist. Andere Bundesländer bringen diese Personengruppe in geschlossenen Einrichtungen unter.

Finanziert wird die Einrichtung über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Bewohnerinnen und Bewohner werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fachreferats in der Behörde aufgenommen.

Die Vorgänge werden jetzt umfassend und mit externer Expertise aufgearbeitet. Die Senatorin will der zuständigen Fachdeputation für Soziales, Jugend und Integration in ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag kommender Woche (26. September 2024) in nichtöffentlicher Sitzung berichterstatten.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de