Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung hat der Bund eine bis 2013 befristete Zusage für Schulsozialarbeit gegeben. Der Senat hat in einem ersten Schritt im April dieses Jahres bereits einen grundsätzlichen Beschluss zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes gefasst. Nun sollen im zweiten Schritt insgesamt 50 befristete Stellen für die Schulsozialarbeit im Umfang von 2,4 Millionen Euro geschaffen werden.
Die Schulsozialarbeiterinnnen und Schulsozialarbeiter werden in den Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) arbeiten und in den aus unterschiedlichen Berufsgruppen zusammengesetzten Teams die Schülerinnen und Schüler fördern. Dabei geht es um Angebote, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in einer „Schule für alle“ zugeschnitten sind und eine Unterstützung im Lern- und Reifeprozess bieten; Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten hier eine zielgerichtete Jugendsozialarbeit.
Insbesondere sorgen sie für die Vernetzung zwischen Schule und Elternhaus im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen. Die Schulsozialarbeiterinnnen und Schulsozialarbeiter werden therapeutische, soziale und sonstige Hilfen außerschulischer Träger einbeziehen. Sie arbeiten mit anderen Ressorts wie Inneres und Justiz sowie mit sozialen Diensten zusammen. Im Mittelpunkt steht die Vernetzung im Stadtteil, wozu auch die Verbindung zu den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) gehört.
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit am ZuP umfassen im Rahmen der Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes (BuT) insbesondere
Die Einrichtung von Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) wird im laufenden Schuljahr 2011/2012 abgeschlossen sein. Es gibt dann 69 ZuP, davon 30 an Grundschulen (im Verbund), 31 an Oberschulen und 8 an den Gymnasien. Bereits zum Dezember 2011 sollen 50 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an den ZuP geschaffen werden. Vorrang haben Stadtteile, die einen hohen Sozialindikator und damit einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Um die zunächst auf zwei Jahre befristeten Stellen rasch besetzen zu können, werden freie Träger, die bereits Kooperationen mit den Schulen unterhalten, angesprochen. Nach Ablauf von zwei Jahren soll die Möglichkeit bestehen, dass sich erfolgreiche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter auf feste, unbefristete Stellen an den Zentren für unterstützende Pädagogik bewerben können.
Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper: „Mit Schulsozialarbeit begleiten wir den Bildungsprozess in den Schulen intensiv und nachhaltig und können uns verstärkt um jene Kinder und Jugendliche kümmern, deren Lernerfolg gefährdet ist und die Schwierigkeiten beim Erwerb von Abschlüssen haben“.