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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Verbesserte Entgeltbedingungen im Land Bremen

Landesmindestlohn steigt ab Februar auf 14,28 Euro

31.01.2025

Ab dem 1. Februar 2025 gilt im Bundesland Bremen ein Landesmindestlohn von 14,28 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich der aktuelle Landesmindestlohn von 13,46 Euro um 0,82 Euro. Grundlage der Anhebung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Landesmindestlohn ist an den TV-L gekoppelt und entwickelt sich entsprechend den tariflich vereinbarten Anpassungen.

Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, begrüßt die Steigerung: "Die Anhebung des Landesmindestlohns ist ein wichtiger Schritt, damit die Menschen gerade in Zeiten steigender Preise und hoher Inflation spürbar mehr Geld in der Tasche haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Senat setzt sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen für gute Arbeit und faire Entlohnung ein. Mit dem Landesmindestlohn schöpft Bremen seinen landesrechtlichen Handlungsrahmen aus, um Niedrig- und Armutslöhnen entgegenzuwirken."

Die Gesetzgebungsbefugnis der Freien Hansestadt für ein Mindestentgelt ist aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Arbeitsrecht auf den eigenen Einflussbereich beschränkt. Anders als der Bundesmindestlohn kann der Landesmindestlohn daher nicht flächendeckend für alle Arbeitsverhältnisse Anwendung finden. Deshalb können vom bremischen Landesmindestlohn ausschließlich Beschäftigte im Einflussbereich des bremischen Gesetzgebers profitieren, also Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, bekommen den Landesmindestlohn. Für Beschäftige, deren Entgeltgestaltung nicht der Freien Hansestadt Bremen obliegt, wird das Mindestentgelt durch den Bundesmindestlohn bestimmt. Dieser liegt seit Januar 2025 bei 12,82 Euro.

Mit der Fortentwicklung des Landesmindestlohns setzt die Freie Hansestadt Bremen auch bundespolitisch Akzente. Es ist ein wichtiges Anliegen des Senats, dass der Mindestlohn ausreichend bemessen ist, um die Existenzsicherung einer alleinstehenden vollzeitbeschäftigten Person zu gewährleisten. Daher hatte sich der Senat 2022 mit einer erfolgreichen Gesetzesinitiative in der Bremischen Bürgerschaft dafür eingesetzt, das tarifliche Eingangsentgelt für den öffentlichen Dienst im Land Bremen über den Anwendungsbereich des TV-L hinaus für Beschäftigte im Einflussbereich des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven als angemessene Lohnuntergrenze festzulegen.

Dr. Claudia Schilling: "Der Landesmindestlohn kann ausschließlich eine verbindliche Marke am unteren Ende der Entgeltskala setzen. Für gute Löhne brauchen wir vor allem gute Tarifverträge, die zwischen starken Gewerkschaften und verantwortlichen Arbeitgebern ausgehandelt werden." Vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist die Entwicklung der Tarifbindung seit langem bundesweit und auch im Land Bremen rückläufig. Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzten, setzt sich Bremen sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene für die Fortentwicklung gesetzlicher Mindestlöhne im Interesse der Beschäftigten ein. Die Arbeitssenatorin: "Ziel des Landesmindestlohns ist es, Erwerbsarmut zu vermeiden und einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Außerdem setzt sich der Senat unter anderem mit einem erweiterten Tariftreue- und Vergabegesetz für eine Stärkung der Tarifbindung im Land Bremen ein. Ein höherer Mindestlohn und mehr Tarifbindung sind zentrale Gestaltungsmerkmale für soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de