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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Unterbringungssystem wird weiter konsolidiert

Zwei neue Übergangswohnheime / 900 Plätze gesichert / Millionen an Mieteinnahmen

04.02.2025

Für die Unterbringung von Geflüchteten richtet die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration zwei neue Gemeinschaftsunterkünfte ein und verlängert die Mietverträge für sieben weitere mit Laufzeiten zwischen zwei und zehn Jahren. Damit sichert die Sozialbehörde rund 900 Plätze, davon 90 für das Land Bremen und 800 für die Stadtgemeinde. 219 Plätze entstehen neu. Die Gesamtkosten für die Anmietungen ab 2025 bis ins Jahr 2038 belaufen sich auf rund 37 Millionen Euro.

Der Senat hat den Planungen heute (4. Februar 2025) zugestimmt. Damit können sie weitergeleitet werden an die Deputation für Soziales, Jugend und Integration und anschließend – zur abschließenden Befassung – dem Haushalts- und Finanzausschuss der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt werden, der einen Vorgriff auf zukünftige Haushalte grundsätzlich billigen muss.

"Derzeit leben rund 800 Menschen in den Einrichtungen der Erstaufnahme, die eigentlich in eine eigene Wohnung umziehen könnten oder in ein Übergangswohnheim", sagte Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Fast 200 kämen hinzu, die aus den Einrichtungen der Jugendhilfe ausziehen und mit ambulanter Betreuung eigenständig leben könnten. "Wir brauchen dringend Wohnraum", sagte die Senatorin.

Neu sind zwei Einrichtungen am Breitenweg im Bereich Mitte und am Kirchweg in der Neustadt, wo ein früheres Seniorenheim der Inneren Mission unter anderem für die Betreuung pflegebedürftiger Geflüchteter eingerichtet werden soll. Am Breitenweg wird ein vierstöckiges ehemaliges Bürogebäude innerhalb eines Jahres zu einem Übergangswohnheim mit 64 Plätzen umgebaut. Die Appartements bieten, je nach Größe, Platz für eine bis vier Personen. Um Kosten gering zu halten, wird die Betreuung gemeinsam mit einem nahegelegenen Wohnheim organisiert.

Am Kirchweg sollen ab Mitte des Jahres unter anderem Menschen betreut werden, die wegen eines Schlaganfalls, stark eingeschränkter Mobilität, Dialyse-Behandlung oder Erblindung auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt sollen hier im Altbau 155 Plätze eingerichtet werden, darunter auch Plätze für pflegende Angehörige. In den notwendigen Umbau der Einrichtung investiert das Sozialressort 1,7 Millionen Euro.

Verlängert werden die Mietverträge für städtische Übergangswohnheime in der Birkenstraße, Am Wall, am Vegesacker Bahnhofsplatz, an der Gröpelinger Heerstraße, in der Grünenstraße und an der Tegeler Plate. Außerdem sollen die Container an der Erstaufnahme in Vegesack mit 90 Plätzen bis Ende 2027 angemietet werden. Bereits früher hatte der Senat den Neubau von zwei Immobilien in Horn und am Werdersee mit insgesamt 250 Plätzen beschlossen.

Neben den geplanten Ausgaben legt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration dem Senat auch die Einnahmen aus der Überlassung von Plätzen in den Einrichtungen der Erstaufnahme und den städtischen Übergangswohnheimen dar. Die Einnahmen entstehen, weil Bewohnerinnen und Bewohner zu den Kosten der Unterbringung mit derzeit 365,65 Euro pro Person und Monat herangezogen werden, sobald sie über eigenes Einkommen verfügen oder aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das Bürgergeld wechseln, bei dem der Bund rund 70 Prozent der Unterkunftskosten trägt. Im Jahr 2024 wurden so Einnahmen von rund 9,3 Millionen Euro in den kommunalen Wohnheimen erzielt. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Landesaufnahmestellen werden Einnahmen in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro erwartet.

Hintergrund:
In den acht Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gibt es derzeit rund 3.400 Plätze, davon bis zu 2.000 in Leichtbauhallen in der Überseestadt und am Klinikum Mitte. Die Stadt unterhält derzeit 39 Übergangsheime mit rund 4.200 belegbaren Plätzen, 38 Prozent der Plätze befinden sich in städtischem Eigentum, alle übrigen sind – meist mit längerfristigen Mietverträgen – in 26 Immobilien angemietet. Bewohnerinnen und Bewohner von Übergangswohnheimen versorgen sich selber, sind über Kita und Schule in den Stadtteil eingebunden. In der Erstaufnahme dagegen werden die Menschen zentral verköstigt. Übergangswohnheime bieten zudem deutlich mehr Privatsphäre. Die Kosten für die Unterbringung pro Person im Übergangswohnheim liegen im Durchschnitt fast 40 Prozent niedriger (20,80 Euro zu 12,60 Euro).

Alle Mietverträge in Hotels sind inzwischen gekündigt.

Im Jahr 2024 hat Bremen 4.101 Menschen aufgenommen als Asylsuchende (1.904), als Geflüchtete aus der Ukraine (1.811) oder als unerlaubt eingereiste Ausländer auf der Grundlage humanitären Bleiberechts (386).

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de