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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Aufstiegsfortbildungsprämie wird zum 1. März 2025 angepasst

Übergangsregelung bis September 2025

12.02.2025

Mit der Aufstiegsfortbildungsprämie erkennt der Senat die besondere Leistung von Nachwuchskräften an, die sich zur Meisterin oder zum Meister, zur Fachwirtin, Erzieherin oder zum Fachtechniker weiterbilden lassen. Um sie auch in Zukunft unterstützen zu können, ist vor dem Hintergrund der absehbar herausfordernden Haushaltslage des Landes eine Anpassung der Prämienhöhe notwendig. Das berichtete die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Claudia Schilling, am Dienstag, 11. Februar 2025, in der Sitzung der Deputation für Arbeit.

Ab dem 1. März 2025 gilt daher, dass Bremerinnen und Bremer, die eine nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähige Fortbildung erfolgreich absolviert haben, 1.300 Euro Zuschuss beantragen können. Um mögliche Härten für diejenigen abzumildern, die bereits kurz vor dem Abschluss einer entsprechenden Fortbildung stehen, gibt es eine Übergangsregelung. Sie sieht vor, dass Antragstellende bis zum Stichtag 31. August 2025 zusätzlich aus dem Ressort-Budget eine freiwillige Aufstockung in Höhe von 1.300 Euro erhalten können, insgesamt also 2.600 Euro.

Die 2019 eingeführte Prämie soll auch die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung betonen und zeichnet sich durch einen besonders breiten Kreis von Berechtigten aus. Bremen ist weiterhin eines der wenigen Bundesländer, in denen auch Erzieherinnen und Erzieher antragsberechtigt sind. Mit der Anpassung erreicht Bremen dasselbe finanzielle Niveau wie Hamburg. Dort können seit Januar 2025 für erfolgreiche, dem Meister vergleichbare Aufstiegsfortbildungen ebenfalls 1.300 Euro beantragt werden. Auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es vergleichbare Modelle. In Niedersachsen wird eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro ausschließlich für Meister im Handwerk gezahlt, während andere Meisterabschlüsse aus der Industrie oder dem gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich mit 1.000 Euro gefördert werden.

Voraussetzung für die Beantragung der Prämie ist neben dem Abschlusszeugnis, dass bei der Feststellung des Bestehens der Fortbildung seit mindestens sechs Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz oder ein Hauptwohnsitz im Land Bremen nachgewiesen werden kann. Für Anträge, die fristgerecht bis einschließlich 28. Februar 2025 bei der mit der Auszahlung beauftragten NBank eingehen, gilt die bisherige Prämienhöhe von 4.000 Euro.

Insgesamt hat der Senat für die Aufstiegsfortbildungsprämie seit 2019 rund 20,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit konnten bis Ende Dezember 2024 insgesamt 5.250 Bremerinnen und Bremer bei ihrem beruflichen Aufstieg gefördert werden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de