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Senatskanzlei

Senat gegen Pläne des Bundes zum Abfallrecht

„Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglicht Rosinenpickerei“/Brief an Bsirske

22.11.2011

Der Bundesrat soll am Freitag (25.11.) die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts mittragen, der Bremer Senat möchte das verhindern. Bürgermeister Jens Böhrnsen nach der Sitzung des Senats heute (22.11.): „Die Pläne des Bundes ermöglichen der privaten Wirtschaft ‚Rosinenpickerei‘, die dann von der Gemeinschaft der Gebührenzahler teuer bezahlt werden muss. Dagegen wollen wir den Vermittlungsausschuss anrufen.“

Verdi-Chef Frank Bsirske hatte Jens Böhrnsen wegen des Gesetzentwurfes angeschrieben. Im Antwortschreiben des Bremer Bürgermeisters heißt es: „Ich teile ausdrücklich Ihre Sorge insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der in § 17 Abs. 3 S. 4 und 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vorgesehenen Gleichwertigkeitsprüfung. Ich kann Ihnen versichern, dass die Freie Hansestadt Bremen Sie in dieser Haltung unterstützt. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute dazu beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Ich hoffe sehr, dass wir weitere Mitstreiter finden und es gelingt, die vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung wieder aus dem Gesetz zu streichen.“

Jens Böhrnsen: „Das längerfristige Ziel ist, die öffentliche Daseinsvorsorge ‚Abfallentsorgung‘ und somit die kommunale Ebene zu stärken. Deshalb sprechen wir uns für eine einheitliche Organisation der Wertstoffsammlung unter kommunaler Regie aus, außerdem wollen wir die mögliche Rekommunalisierung nach 2018 geprüft wissen. Mit dem neuen Gesetz, das am Freitag im Bundesrat verhandelt wird, entstehen insbesondere durch die sog. Gleichwertigkeitsklausel unabsehbare Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger bezüglich der Zuständigkeiten und der Abfallgebühren. Die Gleichwertigkeitsklausel ermöglicht die Durchführung gewerblicher Sammlungen bereits bei geringfügig besseren Leistungen wie z. B. einem anderen Abholrhythmus. Das klingt erst einmal gut, muss aber vermutlich mit massiven Gebührenerhöhungen erkauft werden. Das wollen wir nicht zulassen.“
Auch aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz sei das Gesetz eine Enttäuschung, so Jens Böhrnsen. Es werde kein Versuch unternommen, Abfallvermeidung zu stärken. Böhrnsen: „Die Recyclingquoten sollen auf ein Niveau angehoben werden, das längst in Deutschland erreicht wird.“ Höhere Quoten dagegen würden dem Ressourcenschutz dienen und den technischen Vorsprung der deutschen Recyclingwirtschaft sichern.