Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft legt Gesetzentwurf vor
03.04.2025Das Bestattungswesen unterliegt einem steten Wandel. Um dem Rechnung zu tragen, hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der staatlichen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft heute (3. April 2025) einige Neuregelungen vorgelegt. So soll es im Land Bremen künftig möglich sein, sich mit seinem Haustier in einer Grabstätte beisetzen zu lassen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Friedhofsträger Flächen ausweisen dürfen, in denen die Beisetzung von Mensch und Tier in einer Grabstätte möglich ist. Diese Flächen sollen klar abgegrenzt sein von den sonstigen Friedhofsflächen. Dort kann der Grabstätte eine Urne mit der Asche des verstorbenen und kremierten Haustiers beigegeben werden.
Eine weitere Änderung im Gesetz bezieht sich auf die Herstellung und Ausfertigungsweise von Särgen. Menschen entscheiden sich zunehmend für eine Feuerbestattung. Beim Verbrennen von Särgen entstehenden Emissionen. Um möglichst wenig Emissionen zu verursachen, sollen Särge beispielsweise keine schwermetallartigen Zusatzstoffe mehr enthalten, Lackierungen und Beschichtungen müssen beim Verbrennen raucharm sein.
Die Deputation für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat die Änderungen des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Freien Hansestadt Bremen zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beschlussfassung an den Senat und die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de