Wer aufgrund der sogenannten Altfall-Regelung für langjährig geduldete Ausländerinnen und Ausländer bisher einen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, kann diesen weiterhin behalten. Dazu hat Innensenator Ulrich Mäurer heute (12.12.2011) einen entsprechenden Erlass in Kraft gesetzt. Die Dauer des Aufenthaltsstatus richtet sich nach individuellen Voraussetzungen.
Hintergrund des Erlasses ist ein entsprechender Beschluss der Innenministerkonferenz. Dort ist entschieden worden, dass die bestehende Bleiberechtsregelung faktisch verlängert wird. Damit können alle, die im Jahr 2007 bereits acht Jahre in Deutschland geduldet waren, weiterhin eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Voraussetzung dafür ist eine günstige Integrationsprognose und das nachweisliche Bemühen um die Sicherung des Lebensunterhalts durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Bleiberechtsregelung der Innenminister war zuvor bis zum 31.12. 2011 befristet. Nun gilt sie ohne zeitliche Begrenzung.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir möchten noch weiter gehen und auch für diejenigen eine verlässliche Regelung schaffen, die nach 2007 nach Deutschland gekommen sind. Diese sogenannte stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung wurde aber von den CDU-Ministern auf der IMK abgelehnt. Wir werden nun eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.“