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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Staatsrat Stauch gratuliert Absolventinnen und Absolventen des Justizfachangestellten-Förderkurses

16.12.2011

Grund zum Feiern haben heute (Fr. 16.12.2011) 17 Absolventinnen und Absolventen des Förderkurses für Justizfachangestellte (JuFa-Förderkurs). Staatsrat Stauch gratulierte ihnen im Rahmen eines Empfangs im Rathaus zur bestandenen Prüfung und wünschte allen weiterhin viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit an den Gerichten und der Staatsanwaltschaft: „Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie Ihr Interesse und Engagement an einer intensiven und anspruchsvollen Weiterqualifizierung gezeigt. Neben Ihrer Haupttätigkeit haben Sie Ausbildungsstationen in anderen Rechtsgebieten durchlaufen und theoretischen Unterricht absolviert und die Prüfung als Justizfachangestellte erfolgreich bestanden. Sie haben viele Mühen und Anstrengungen in den vergangenen zwei Jahren auf sich genommen. Für Ihre Leistung und Motivation möchte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen.“

Der JuFa-Förderkurs wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bremischen Justiz, die bisher über keine justizspezifische Berufsausbildung verfügen. Ziel ist, ihre Einsatzfähigkeit und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im bremischen öffentlichen Dienst zu erhöhen. Ihnen soll eine breit angelegte berufliche Grundbildung vermittelt werden, die die vorhandenen berufspraktischen Kenntnisse einbezieht. Die Kursfolge, die etwas mehr als zwei Jahre andauerte, und die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung befähigen zu einer Justiztätigkeit in allen Geschäftsstellen und Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Die Absolventinnen und Absolventen, die zwischen 31 und 59 Jahre alt sind, waren zuvor u.a. Bürogehilfin, Rechtsanwalts- und Notargehilfin, Kauffrau für Bürokommunikation, Verwaltungsangestellte im Kommunalbereich.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat die Maßnahme gemeinsam mit der Verwaltungsschule Bremen, der Senatorin für Finanzen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz sowie dem Fortbildungsreferat der Senatorin für Finanzen konzipiert. Sie resultiert aus dem Gesamtkonzept der Personal- und Organisationsentwicklung, die Fortbildung im Servicebereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu verbessern und stellt eine Maßnahme zur umfassenden Qualifizierung dar. Die Weiterqualifizierungsmaßnahme ist zum ersten Mal durchgeführt worden und soll wiederholt werden.