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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Gesundheitssenatorin warnt vor illegalen E-Zigaretten

04.01.2012

Der Handel und Verkauf von nikotinhaltigen Lösungen in Kartuschen, Kapseln und Patronen für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) ist nach dem Arzneimittelgesetz verboten. Aber auch von nikotinfreien Lösungen für E-Zigaretten und von den E-Zigaretten selbst können erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen, wobei es hier auf den Einzelfall ankommt. Die Gesundheitssenatorin warnt deshalb vor der Anwendung von E-Zigaretten.

Im Bremischen Nichtraucherschutzgesetz ist der Umgang mit elektronischen Zigaretten nicht geregelt. Die Nutzung derartiger Zigaretten in Räumen, in denen ein gesetzliches Rauchverbot besteht, sollte in Analogie des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes aus vorsorglichen Gründen zum Schutz vor Passivrauch sowie in Umsetzung von Empfehlungen von Fachgesellschaften nicht erfolgen.

Bislang gibt es keine belastbaren wissenschaftlichen Untersuchungen, in welchem Umfang das von elektrischen Zigaretten erzeugte nikotinhaltige Aerosol vom Konsumenten wieder ausgeatmet wird und welche Substanzen in die Raumluft gelangen. Es ist also derzeit nicht möglich, abzuschätzen, inwieweit elektronische Zigaretten die Innenraumluft belasten und damit nicht nur die Anwenderinnen und Anwender, sondern auch andere anwesende Personen gefährden. Darüber hinaus wäre es in der öffentlichen Wahrnehmung in Würdigung der bislang erreichten Akzeptanz in der Bevölkerung vor allem bei Kindern und Jugendlichen als sehr problematisch zu bewerten, falls Gäste die E-Zigarette außerhalb von Raucherbereichen nutzen. Es ist dem Laien nicht verständlich zu machen, wieso plötzlich doch wieder „geraucht“ werden darf.