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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Keine Klage gegen Baumaßnahme am Gleis 1

18.01.2012

Der Senat hat gestern (17.01.2012) beschlossen, wegen geringer Erfolgsaussichten keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zur Baumaßnahme „Verlängerung Gleis 1“ zu erheben.

Bremen hat sich über Jahre beim Bund und bei der DB AG für dieses Bauvorhaben eingesetzt, da es von hoher Bedeutung ist, um den Verkehrsfluss im Güter- und Personenverkehr auch künftig in guter Qualität zu gewährleisten. Eine Bauverzögerung durch eine Klage würde das gesamte Projekt gefährden, da die Maßnahme bis Ende 2013 realisiert sein muss, um die Finanzierung sicherzustellen. Gleichwohl hat der Senat die Erwartung an die Deutsche Bahn und andere Eisenbahnunternehmen, den Lärmschutz durch geeignete Maßnahmen deutlich zu verbessern.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Dr. Joachim Lohse: „Der Schutz der Menschen vor dem zunehmenden Bahnlärm ist für mich und den gesamten Bremer Senat eine zentrale Aufgabe, der wir uns mit ganzer Kraft stellen. Eine Klage würde allerdings nur äußerst geringe Aussichten haben. Wir werden uns daher ganz auf die Dinge konzentrieren, die erfolgversprechender erscheinen.“

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner: „Die Bahn ist für die wirtschaftliche Entwicklung in den Häfen von größter Bedeutung. Und die Kapazitäten stoßen schon jetzt an ihre Grenzen. Deshalb muss die Bahn Strecken ausbauen, aber zugleich dafür sorgen, dass auf der Schiene endlich mehr in moderne leisere Fahrzeuge investiert wird. Die moderne Fahrzeugflotte der BLG ist hier vorbildlich.“

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Lärmschutz an Bahnstrecken beim Bund und der Deutschen Bahn AG. Der Senat wird sich auch in Zukunft mit allen Möglichkeiten für bestmöglichen Lärmschutz einsetzen. Zum Schutz der Bevölkerung wurden bzw. werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen des Lärms zu verringern.

Aus Sicht Bremens ist es erforderlich, die Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogramms der DB AG zu überprüfen. Die Bahn hatte angekündigt, diese Liste alle 5 Jahre zu aktualisieren. Die letzte Aktualisierung war im Jahre 2010 fällig. Angesichts des Vorrangs der Innenentwicklung auf zentrumsnahen Flächen sollten neben der vorhandenen Bebauung auch im Bau bzw. Planung befindliche Städtebauvorhaben berücksichtigt werden.

Bis heute setzt der Bund auf die Lärmsanierung mit Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern. Dabei wird eine Lärmminderung nur in den Stadtbereichen erreicht, wo diese Maßnahmen umgesetzt werden. Viel effektiver ist hingegen die Lärmvermeidung an der Quelle. Die Verbesserung des Fuhrparks (Güterwaggons und Bremssysteme) muss daher in den Vordergrund rücken.

Für die Umrüstung des Wagenparks sind die Transportunternehmen in die Pflicht zu nehmen. Um für die Umrüstung einen Anreiz zu schaffen, haben der Bundesverkehrsminister und die Deutsche Bahn im Juli 2011 eine Eckpunktevereinbarung zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise für die Zeit ab Dezember 2012 unterzeichnet. Dies wird von Bremen ausdrücklich unterstützt.

Zentrale Forderungen wie die Abschaffung des Schienenbonus oder die Absenkung der Sanierungsgrenzwerte berühren den Bereich bundesgesetzlicher Regelungen, andere Maßnahmen wie z. B. Pilotprojekte zur Entdröhnung von Brücken könnten derzeit nur freiwillig vom Bund realisiert werden. Bremen wird sich auf Bundesebene weiterhin mit Nachdruck für bessere Bedingungen und zusätzliche Maßnahmen für mehr Lärmschutz einsetzen.

Zum Hintergrund:

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes datiert vom 16.12.2011. Die Klagefrist endet für die Stadtgemeinde Bremen und die Einwender am 23.01.2012. Für alle anderen Personen gilt der Beschluss erst mit Ende der Auslegung als zugestellt. Da der Beschluss und die Pläne noch bis zum 24.01.2012 ausliegen, endet die Klagefrist für diese Personen erst am 24.02.2012.

Das Lärmsanierungskonzept des Bundes beinhaltet 36 Einzelmaßnahmen in Bremen und 18 in Bremerhaven. In Bremen konnten bis heute Lärmschutzmaßnahmen mit einer Gesamtlänge von 14,041 km in den Ortsteilen Schwachhausen, Hemelingen, Hastedt, Mahndorf und Walle abgeschlossen werden.