Bremen setzt IMK-Beschluss durch Verordnung formal um
03.04.2012Die schon seit Wochen in Bremen praktizierte Regelung, keine Abschiebungen nach Syrien vorzunehmen, ist nun durch eine Anordnung bestätigt worden. Damit setzt Bremen formal den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 um. Der Beschluss besagt, dass aufgrund der völkerrechtlichen und humanitären Lage in Syrien Abschiebungen nach Auffassung des Bundes und der Länder derzeit grundsätzlich nicht zulässig sind. Abschiebungen nach Syrien werden deshalb zunächst für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt.
Innensenator Ulrich Mäurer: „In Bremen habe ich eine entsprechende Weisung bereits vor Wochen an die Ausländerbehörden gegeben. Nun haben wir zusätzlich eine entsprechende Anordnung vorgelegt. Darüber hinaus haben wir in Bremen bereits Erleichterungen bei personenstands- und passrechtlichen Angelegenheiten eingeführt. Persönliche Daten müssen von den Betroffenen derzeit nicht an die syrische Botschaft weitergegeben werden.“