Die Kritik von Linken, Grünen, und SPD an der Überprüfung von Scheinehen geht von falschen Voraussetzungen aus. Daher stellt der Senator für Inneres und Sport klar:
In dem kürzlich vom Verwaltungsgericht beanstandeten Fall aus dem Jahre 2009 wurde ein Fragebogen verwandt, der bereits nicht mehr gilt. Seit 2011 gibt es eine mit der Datenschutzbeauftragten abgestimmte Sammlung von Fragen, aus der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde bei der Prüfung des Verdachts von Schein- und Zwangsehen einzelfallbezogen Fragen auswählen. Mit diesem geprüften Fragenkatalog soll sichergestellt werden, dass keine unzulässigen Fragen bei der Prüfung des Verdachts von Scheinehen gestellt werden.
Ermittlungen z.B. in Form von Fragebögen durften auch bisher nur stattfinden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Im vorliegenden Fall konnte der Verdacht nicht belegt werden, deshalb wurde der Vorgang zu Recht vom Gericht moniert. Die entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse wurden inzwischen auch erteilt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden werden aus diesem Anlass erneut darauf hingewiesen, dass Anhaltspunkte für den Verdacht des Vorliegens einer Scheinehe nicht nur substanziell sein, sondern diese auch dokumentiert werden müssen.
In dem jetzt bekannt gewordenen zweiten Teil des Verfahrens ging es lediglich um die Frage, ob im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht die Antworten auf die gestellten Fragen in der Akte verbleiben dürfen. Dies hat das Gericht verneint. Das Stadtamt hat die Entscheidung akzeptiert und die Unterlagen vernichtet. Der Senator für Inneres bereitet derzeit eine Landesregelung zur Frage der Aufbewahrung von Daten im Zusammenhang einer Prüfung von Schein- und Zwangsehen vor.
Im Übrigen weist der Senator darauf hin, dass er bereits gestern in der Bürgerschaft erklärt hat, dass in dem vorliegenden Fall kein Rechtsmittel eingelegt wird.