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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator besucht Terminerstation - Erste Konsequenzen aus der Entweichung angekündigt

15.08.2012

Der Senator für Justiz und Verfassung Martin Günthner hat heute (15.08.2012) die sogenannte Terminerstation der JVA im Landgericht besucht, aus der in der vergangenen Woche ein Untersuchungshaftgefangener entweichen konnte. Der Senator hat sich vor Ort über die Hintergründe der Flucht und die derzeitigen Erkenntnisse dazu informiert und sich über erste Maßnahmen berichten lassen.

„Der Vorfall wird genauestens untersucht, eine solche Flucht darf nicht passieren“, erklärte der Senator nach seinem Ortsbesuch.
Derzeit laufen neben den strafrechtlichen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft auch eigene Untersuchungen der Justizvollzugsanstalt. Mit einem Ergebnis dieser Untersuchungen rechnet die Justizbehörde in den kommenden drei Wochen.

„Der gesamte Ablauf an dem Tag der Flucht wird noch einmal angeschaut, wir unternehmen alle Anstrengungen, die Schwachstelle ausfindig zu machen“, kündigt Senator Günthner an.

Über umfassende Konsequenzen kann zwar erst auf Grundlage der abschließenden Untersuchungsergebnisse entschieden werden, bereits jetzt hat die Justizvollzugsanstalt aber erste Sofortmaßnahmen ergriffen. „Wir haben kurzfristig mit einer zusätzlichen Verstärkung der Sicherung der Fenstergitter begonnen. Außerdem werden die Durchsuchungen von Gefangenen und von Zellenräumen noch einmal intensiviert. Auch die Berichts- und Dokumentationspflichten sind erhöht worden“, berichtet der Senator über die ersten Maßnahmen.

Die Justizvollzugsanstalt hat darüber hinaus einen Mitarbeiter beauftragt, sämtliche Abläufe im Hinblick auf den Transport der Gefangenen zwischen Gericht und Justizvollzugsanstalt sowie im Hinblick auf die Unterbringung in der Terminerstation genau zu analysieren, die geltenden Vorschriften zu überprüfen und Anpassungen und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. „Alle bestehenden Abläufe und Vorschriften kommen auf den Prüfstand“, so Günthner.

Außerdem werden der Einsatz von Videoüberwachung im Außenbereich sowie die Möglichkeiten einer Außenvergitterung der Haftraumfenster geprüft.

„Beide Maßnahmen können nicht von heute auf morgen umgesetzt werden und müssen mit weiteren Behörden, wie den Datenschützern, den Denkmalschützern und der Feuerwehr abgestimmt werden. Ich halte es aber für sinnvoll, diese ernsthaft zu verfolgen, das würde zusätzliche Sicherheit schaffen. Ein Ausbruch, wie der in der letzten Woche, wäre mit solchen Maßnahmen jedenfalls wohl zu verhindern gewesen“, erklärte der Justizsenator abschließend.