Aufgrund der novellierten Bremischen Gaststättenverordnung haben sich die Sperrzeiten für Spielhallen im Stadtgebiet Bremen verändert. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt nun um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Sie gilt an allen Tagen der Woche, also auch in den bislang sperrzeitfreien Nächten von Freitag zu Sonnabend, von Sonnabend zu Sonntag sowie zu bestimmten Feiertagen.
Weiterhin Gültigkeit haben die Betriebsverbote nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage.
Weitere Einschränkungen für das Betreiben einer Spielhalle folgen aus dem am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrag und dem geänderten Bremischen Spielhallengesetz (BremSpielhG).
Demnach ist es nunmehr ausdrücklich untersagt, in Spielhallen Wetten abzuschließen oder zu vermitteln, sowie Geräte aufzustellen oder zu betreiben, an denen Glücksspiel im Internet ermöglicht wird. Ein Ermöglichen liegt dabei bereits im Bereitstellen eines allgemeinen und nicht speziell beschränkten Internetzugangs, insbesondere eines PC mit Browserfunktion.
Auch das Aufstellen, Dulden oder Bereithalten eines Geldausgabeautomaten und anderer Geräte, mit deren Hilfe sich die Gäste einer Spielhalle Bargeld beschaffen können, ist verboten.
Des Weiteren ist es nicht mehr erlaubt, in einer Spielhalle Speisen anzubieten.
Weitere Informationen hierzu sind zu erhalten im Stadtamt Bremen, Gewerbebehörde, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen, E-Mail: mailto:gewerbe@stadtamt.bremen.de; Tel.: 0421-361–4053 und 361-10607.