Sie sind hier:
  • Böhrnsen: Video-Aufführung im Einzelfall untersagen

Senatskanzlei

Böhrnsen: Video-Aufführung im Einzelfall untersagen

18.09.2012

„Das eine tun, ohne das andere zu unterlassen. Diese schwierige Gratwanderung muss angesichts des Schmähvideos, das zurzeit überall in der Welt Muslime provoziert, geleistet werden“, fordert Bürgermeister Jens Böhrnsen. „Entschieden auftreten gegen die von Rechtsextremen gewünschten Provokationen, die den Hass schürfen sollen. Genauso entschieden das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verteidigen. Und nicht zuletzt dürfen wir nicht so tun, als seien die gewalttätigen Demonstrationen, die schon Menschenleben gefordert haben, hinzunehmen.“ Deshalb sei es richtig, die Sicherheitslage bei eventuellen Aufführungen des „dummen, einfältigen, inakzeptablen Videos“ (Böhrnsen) dahingehend zu überprüfen, ob solche Veranstaltungen untersagt werden können. Böhrnsen: „Hierbei geht es nämlich nicht um Kunst oder Meinungsfreiheit. Es geht den Veranstaltern darum, Hass zu verbreiten. Das dürfen wir nicht akzeptieren.“