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Der Senator für Inneres und Sport

Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer

Mäurer legt Deputation Vorschlag für Reduzierung der geforderten Aufenthaltszeiten vor

11.10.2012

Für gut integrierte junge Ausländerinnen und Ausländer, die nach langjährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, wird die Möglichkeit zur erleichterten Einbürgerung geschaffen. Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer wird der Innendeputation am kommenden Mittwoch (17.10.2012) die Neuregelung vorstellen. Damit setzt er einen entsprechenden Beschluss der Bremischen Bürgerschaft um. Zur Förderung der weiteren Integration dieser jungen Leute wird die Regelvoraussetzung des rechtmäßigen Inlandsaufenthalts von acht auf drei Jahre ermäßigt. Insgesamt ist ein Inlandsaufenthalt von acht Jahren erforderlich. Jetzt können allerdings auch Zeiten hinzugerechnet werden, in denen die Betroffenen nur einen Duldungsstatus hatten.

Mit dieser Neuregelung, die bisher bundesweit einmalig ist, trägt der Senator für Inneres und Sport der Lebensrealität Rechnung. D.h. es geht um junge Ausländerinnen und Ausländer, die häufig seit vielen Jahren in Deutschland leben, die Schule besuchen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren, sich unabhängig von ihrem formellen ausländerrechtlichen Status gleichwohl in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen.

Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:

  • Junge Ausländerinnen und Ausländer, die eine aus humanitären Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis besitzen, können ab sofort auf der Grundlage des § 8 StAG eingebürgert werden, wenn sie seit drei Jahren über eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis verfügen.
  • Weiterhin müssen sie sechs Jahre in Deutschland erfolgreich eine allgemeinbildende Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben.
  • Der Inlandsaufenthalt muss insgesamt seit acht Jahren bestehen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Aufenthalt erlaubt, geduldet oder gestattet gewesen ist.
  • Junge Ausländerinnen und Ausländer, die eine aus humanitären Gründen erteilte Aufenthaltserlaubnis besessen haben, inzwischen aber über einen anderen Aufenthaltstitel verfügen, werden entsprechend behandelt.
  • Der Einbürgerungsantrag ist vor Vollendung des 27.Lebenjahres zu stellen. Die Altersgrenze ist dem Kinder- und Jugendhilferecht entlehnt.

„Mit diesen Einbürgerungserleichterungen sollen junge Ausländerinnen und Ausländer auf ihrem weiteren Integrationsweg bestärkt und ihnen die vollständige statusrechtliche Gleichstellung mit der deutschen Bevölkerung ermöglicht werden“, so Mäurer.

Sie erwerben mit der Einbürgerung alle Rechte und Pflichten von deutschen Staatsangehörigen, wie z. B. volle politische Mitwirkungsrechte (aktives und passives Wahlrecht zur Teilnahme an kommunalen und staatlichen Wahlen), volle Freizügigkeit in der Europäischen Union und verbesserte – weil häufig visumsfreie – Reisemöglichkeiten in das nichteuropäische Ausland, Schutz vor Ausweisung und Auslieferung, verbesserte berufliche Stellung bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (z.B. freie Berufe) oder Zugang zum Beamtenstatus.

Die vorgesehenen Einbürgerungserleichterungen stehen im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997, sowie der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).

Eine weitere Verkürzung der Mindestzeit des Aufenthaltes in Deutschland sowie der Verzicht auf einen sechsjährigen Schulbesuch sind nach Darstellung des Senators für Inneres und Sport derzeit nicht möglich. Die mit diesem Erlass ermöglichten Einbürgerungserleichterungen schöpfen die „bundesrechtlichen Vorgaben voll aus“, so der Senator. Sie seien nur zu rechtfertigen, wenn diese nicht voraussetzungslos, sondern an ein Mindestmaß besonderer Integrationsleistungen, wie den sechsjährigen Schulbesuch, gebunden werden.

Weitere Einbürgerungserleichterungen sind nur durch den Bundesgesetzgeber möglich. Bremen setzt sich derzeit im Bundesrat gemeinsam mit Hamburg, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dafür ein, die erforderliche Dauer des Schulbesuchs weiter zu senken.