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Senatskanzlei

Böhrnsen: "Bei Mindestlohn Bundestag am Zug"

01.03.2013

Erfolgreich war im Bundesrat heute (1.3.2013) der Vorstoß von acht Ländern, zu denen Bremen gehörte, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde einzuführen. Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Jetzt ist der Bundestag am Zug. Das Gesetz ist lange überfällig. Die CDU ist - als Lohnuntergrenze deklariert - ein gutes Stück auf SPD-Linie umgeschwenkt. Da sollte der nächste Schritt nicht schwer fallen. Es ist eine Frage der Menschenwürde, dass die unterste Grenze des Lohns ein die Existenz sicherndes Einkommen gewährleistet. Dadurch wird ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht, und ein Mindestmaß an Sozialstandards gewährleistet."

Die heutige Sitzung des Bundesrates könne laut Bürgermeister Böhrnsen auch als politisches Signal gewertet werden. "Durch die neue Mehrheit in Niedersachsen gibt es im Bundesrat neue Chancen auf politische Gestaltung. Diese ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt worden, für mehr soziale Gerechtigkeit. Das ist ermutigend."
"Im Übrigen", so Bürgermeister Böhrnsen weiter, "ist es eine Mär, so zu tun, als wäre die CDU für eine Entscheidung des Mindestlohnes durch die Tarifpartner und die SPD für eine gesetzliche Lösung. Durch die Blockade der Schwarz-Gelben gibt es gar keinen gesetzlichen Mindestlohn. Damit wird bei Billig- und Hungerlöhnen das Mindesteinkommen durch Hartz IV und Aufstockung festgelegt."
"Besonders perfide" nannte Böhrnsen die Forderungen der CDU im Bundesrat (vertreten durch Hessen), einen flächendeckenden Mindestlohn zu verhindern, um regionale Unterschiede zu wahren. "Damit werden - Lieblingsbeispiel ist die Uckermark an der polnischen Grenze - Armutsregionen mit Niedrigstlohnsektoren gewünscht , weil es angeblich eine ökonomische Wahrheit sei, dass es diese geben müsse . Das ist Menschenwürde nach Kassenlage, das ist mit uns nicht zu machen."

Zentrale Themen des vom Bundesrat beschlossenen, jetzt in den Bundestag einzubringenden Gesetz sind:

  • Für Arbeitnehmer/innen wird ein Mindestlohn eingeführt, der nicht nach Branchen oder Regionen differenziert. Der Einstiegsmindestlohn wird vom Gesetzentwurf auf 8,50 Euro brutto je Zeitstunde festgesetzt.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) errichtet eine Kommission, die über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes jährlich zu entscheiden hat. Die Mindestlohnkommission wird drittelparitätisch besetzt (Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie aus der Wissenschaft).
  • Der Vorschlag der Mindestlohnkommission bedarf der Zustimmung des BMAS. Bei Ablehnung entscheidet die Bundesregierung. Legt die Mindestlohnkommission keinen Vorschlag zum 31. August eines Jahres vor, wird die Entscheidung vom BMAS getroffen.
  • Die jährliche Anpassung der Höhe des Mindestlohnes wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf die Rechtsverordnung nur, wenn ein fristgerechter Vorschlag der Mindestlohnkommission nicht vorliegt oder nicht übernommen wird.
  • Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes sind die Behörden der Zollverwaltung.