Sie sind hier:
  • Betreuung für Kinder unter drei: Bremen kann den Rechtsanspruch schaffen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Betreuung für Kinder unter drei: Bremen kann den Rechtsanspruch schaffen

Senatorin Stahmann: „In den Regionen müssen wir noch nachsteuern“

07.03.2013

Der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder vom ersten Geburtstag an bis zum Eintritt in die Schule ist erfüllbar. „Angebot und Nachfrage in Bremen halten sich ungefähr die Waage“, erläuterte Anja Stahmann den bisherigen Stand der Auswertung. 5868 geplanten Plätzen stehen nach derzeitigem Kenntnisstand 5762 Anmeldungen gegenüber. Die Betreuungsquote liegt damit zum 1. August 2013 bei etwa 42 Prozent bezogen auf alle 13.892 Kinder unter drei Jahren in der Stadtgemeinde Bremen. Bezogen auf die 9.262 Kinder zwischen einem und drei Jahren erreicht die Betreuungsquote 63 Prozent. Die Daten seien aber nach wie vor vorläufig und mit vielerlei Unwägbarkeiten behaftet, betonte die Senatorin. Einige Betreuungs-Angebote sind derzeit noch nicht vollständig ausgewertet, sondern fließen als begründete Schätzung in die Rechnung ein. Dazu zählen die Tagesmütter mit ihren fast 800 Plätzen sowie etliche Elternvereine. „Es bleibt also eine gewisse Unsicherheit.“

Betrachtet man allein die unbereinigten Anmeldezahlen, ergibt sich ein Anmelde-Überhang von 913 Plätzen. Dabei ist aber nicht berücksichtigt, dass 151 Doppelan-meldungen bereits identifiziert wurden. Nicht berücksichtigt ist auch der bereits geplante und finanzierte Ausbau um 403 Plätze im Jahr 2013. Weitere 188 Kinder sind in einer Krippe angemeldet, obwohl sie einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Und schließlich sind 244 Kinder unter einem Jahr zur Betreuung angemeldet worden – vier- bis fünfmal so viele wie im Vorjahr. Auch für diese Kinder kann es einen Anspruch auf Betreuung geben, die Bundessozialgesetzgebung knüpft ihn aber an Bedingungen. Diese sehr jungen Kinder werden zudem häufig nicht in einer Einrichtung betreut, sondern bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Überdies zeigt die Anmeldesituation in den Kindergärten (für Kinder im dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt), dass dort rechnerisch noch über 100 Plätze frei sind, von denen sich einige auch kurzfristig umwandeln ließen in Plätze für die Kleineren.

„Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, bin ich zuversichtlich, dass wir zum Be-ginn des Kindergartenjahres im August den Rechtsanspruch auf Betreuung aller Kinder erfüllen können“, sagte Anja Stahmann. Außerdem verfolge sie das Ziel, die anerkannten Stunden-Bedarfe der Eltern im Rahmen der achtstündigen Öffnungszeiten zu erfüllen: „Wer auf einen Ganztagsplatz angewiesen ist, soll auch einen Ganztagsplatz bekommen. Im vergangenen Jahr haben wir das erstmals erreicht, und ich bin sehr zuversichtlich, dass es auch in diesem Jahr wieder gelingen wird.“

Allerdings mache der Blick in die Stadtteile und die Rückmeldungen aus den ersten Planungskonferenzen in den Stadtteilen deutlich, dass es in einigen Regionen der Bedarf größer ist als das Angebot, in anderen sei es umgekehrt. „Wir wollen jetzt nicht Eltern mit ihren Kindern auf lange Wege schicken, um ihren Betreuungsanspruch sicherzustellen“, sagte die Senatorin. „Daher suchen wir für jede Region nach geeigneten Lösungen.“ Viele Träger hätten in den vergangenen Wochen bereits signalisiert, dass sie bereit und in der Lage seien, weitere Gruppen kurzfristig einzurichten oder Sozialpädagogische Spielkreise (Betreuung an zwei bis drei Tagen) umzuwandeln in Rechtsanspruch erfüllende Gruppen.

Schulkinderbetreuung

Nach wie vor unerfüllbar bleibt der Wunsch vieler Eltern nach Nachmittagsbetreuung von Schulkindern im Hort.3.337 Anmeldungen stehen 2.883 Hortplätze gegenüber. Nachdem im vergangenen Jahr die Zahl der Hortplätze annähernd konstant geblieben ist, obwohl durch den Ausbau der offenen Ganztagsschulen fast 1000 schulische Plätze für die Nachmittagsbetreuung entstanden sind, ist eine vergleichbare Ausweitung in diesem Jahr nicht vorgesehen, weil keine weiteren Ganztagsschulen den Betrieb aufnehmen. Andererseits ist auch im Bereich der Schulkinderbetreuung anzunehmen, dass es zu Doppelanmeldungen gekommen ist – Eltern, die ihre Kinder sowohl in der Ganztagsschule als auch im Hort anmelden. Weil die Daten zwischen den Behörden aus rechtlichen Gründen nicht abgeglichen werden dürfen, steht der unerfüllbare Bedarf erst fest, wenn Eltern entschieden haben, welchen Platz sie annehmen wollen.

Bescheide ab 11. März

Anja Stahmann erinnerte daran, dass Eltern ab 11. März mit einem Bescheid rechnen könnten, aus dem hervorgeht, in welchem Kindergarten oder in welcher Krippe ihr Kind aufgenommen werden soll. Auch der Umfang der Betreuung werde darin festgelegt. „Eltern haben dann 14 Tage Zeit zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht“, sagte die Senato-rin.

Einen Einfluss auf die Zahlung des von der Bundesregierung beschlossenen Betreuungsgeldes habe diese Entscheidung aber nicht. Das Betreuungsgeld steht Eltern von ein- und zweijährigen Kindern ab August 2013 zu, wenn sie von ihrem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Einrichtung keinen Gebrauch machen. Es soll zunächst 100 Euro betragen und im Jahr 2014 auf 150 Euro aufgestockt werden. „Eine Regelung für die Umsetzung des Betreuungsgeldes erwarten wir vom Bund erst im April. Bis wir sie auf Landesebene anwenden und Anträge entgegennehmen können, wird weitere Zeit vergehen.“ Eltern, die dann schon einen Be-treuungsplatz angenommen haben, sollen aber nicht benachteiligt werden und die Möglichkeit bekommen, auf diesen zu verzichten, wenn sie stattdessen das Betreuungsgeld vorziehen. „Ich gehe aber davon aus, dass nur wenige Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden“, sagte die Senatorin. „Wer jetzt von den Vorteilen der Kinderbetreuung überzeugt ist, wird seine Meinung nicht in drei oder vier Monaten ändern.“